Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 20

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Langem bewegt. Es ist kein neues Thema, es gibt auch viele Fragen, die schon viel­fach gestellt und von mir schon vielfach beantwortet wurden – auch wenn man es nicht überall gehört hat –, und ich möchte einige einleitende Positionen dazu beziehen.

Als Erstes würde ich doch darum bitten, dass es zu keinen Pauschalverurteilungen kommt. Es gibt Kommunen – das wissen alle, auch Matthias Strolz, der aus einer klei­nen Gemeinde kommt –, die durchaus hochökonomisch und effizient agieren. Deswe­gen sollte es keine Pauschalverurteilungen dahin gehend geben, dass alle Gemeinden, wie Sie gemeint haben, verschwenderisch seien. Die Gemeinden haben große Verant­wortung in ihrer Nähe zum Bürger, in ihrer Leistung für die Bürgerinnen und Bürger.

Daher möchte ich gleich zum zweiten Grundsatz überleiten: Ich glaube, dass das The­ma Föderalismus in der Form, wie Sie es präsentiert haben, zu kurz greift. Wir müssen, wie ich meine, das Grundprinzip der Subsidiarität diskutieren, also die Frage stellen, auf welcher Ebene der Körperschaften welche Leistung wie erbracht werden soll und wie sie effizient und verantwortungsvoll ausgeführt werden kann. Die Frage „zentral oder dezentral“ greift hier, glaube ich, zu kurz.

Ich bin der Meinung, dass wir in aller Breite eine Diskussion hinsichtlich der Frage füh­ren sollten, was auf der kommunalen, der Bezirks-, Landes- und Bundesebene pas­siert, immer unter Berücksichtigung dessen, was von der übergeordneten supranatio­nalen Ebene, der Europäischen Union, noch dazukommt. Daher glaube ich, dass es richtig ist, diese Diskussion jetzt auch in dieser Öffentlichkeit zu führen, denn es gibt dazu verschiedene Lösungsansätze und Anmerkungen, die wichtig sind.

Erster Punkt: Sie kritisieren, dass die Steuerreform und der Finanzausgleich nicht gleich­zeitig gemacht werden. Sie wissen – es ist ja hier beschlossen worden –, dass der gül­tige Finanzausgleich bis Ende 2016 verlängert wurde. Wenn wir nun im März dieses Jahres eine Steuerreform beschließen, dann wirkt sich das auf den laufenden Finanz­ausgleich aus. Daher ist es wichtig, für die budgetäre Planung der Länder für das Jahr 2016 sicherzustellen, dass sie die Auswirkungen der Steuerreform kennen. Dass das natürlich ein anderes langfristiges Projekt in der Frage des Finanzausgleichs ist, ist überhaupt kein Thema.

Zweiter Punkt: Der Finanzausgleich ist nur ein Teil dieser Diskussion. Das ist keine Grund­satzdiskussion über die Frage „Föderalismus oder Nichtföderalismus“, denn der Fi­nanzausgleich ist nur ein Steuerungsinstrument in diesem System. Und daher glaube ich, dass wir gut daran getan haben, diese Frage über viele Jahre zu klären. Auch der Österreich-Konvent hat hier hervorragende Arbeit geleistet.

Worum es jetzt gehen wird, ist, zu Einigungen darüber zu kommen, wie wir in Zukunft mit der Verantwortlichkeit umgehen. Hier habe ich im Rahmen der Diskussionen über den Finanzausgleich etliche Dinge schon gesagt. Eines davon ist, dass, so glaube ich, wenn man das Subsidiaritätsprinzip ernst nimmt, die erste Stufe die Vornahme einer Aufgabenkritik ist: Wer hat zurzeit welche Aufgaben, und wie werden sie wahrgenom­men? Wir werden dann vielleicht merken, dass nicht alles so läuft, wie wir es uns wün­schen. Nach dieser Aufgabenkritik sollten wir uns gemeinsam dazu entschließen, einen aufgabenorientierten Finanzausgleich mit dem Ziel zu machen, die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit in eine Hand zu bekommen.

Ich halte auch in der jetzigen Diskussion betreffend die verschiedensten Bereiche der Ressorts nichts davon, dass einer bestellt und der andere bezahlt. Daher bin ich für diese Diskussion durchaus offen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ, Team Stro­nach und NEOS. – Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Ich habe daher angekündigt, dass wir uns im Rahmen des Finanzausgleichs in einer Arbeitsgruppe selbstverständlich auch die Frage von autonomen Steuern anschauen werden. Wir wollen dort – Start ist die Einladung der Schweizer Finanzministerin – ein-


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