mal aufzeigen, welche Probleme und Chancen solche Möglichkeiten bergen. Ich möchte Ihnen, Herr Loacker, aber aus meinem Kenntnisstand sagen: Die Einigkeit betreffend diese Frage ist innerhalb der Länder nicht sehr groß. Es ist genauso, wie Sie gesagt haben: Es gibt welche, die das befürworten, und es gibt auch welche, die das völlig ablehnen. Ich bitte doch, zu beachten, dass eine Diskussion am Schluss so verläuft, dass wir eine Frage, die von so entscheidender Bedeutung ist, mehrheitsfähig aufbereiten, und in diesem Fall – darf ich dazusagen – wird die Entscheidung einstimmig sein müssen. Daher werde ich diese Arbeitsgruppe im Rahmen des Finanzausgleichs einberufen, um diesen Weg zu beschreiten.
Der dritte entscheidende Punkt – und das haben Sie zu Recht angesprochen – ist die Frage der Finanzströme, die dann weiterlaufen. Die Finanzströme von den Ländern zu den Kommunen – das habe ich immer erklärt und bleibe dabei – müssen transparenter werden. Das ist überhaupt keine Frage! Daraus resultierend habe ich hier gesagt, wir werden die Harmonisierung des Haushaltsrechts vornehmen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS sowie der Abg. Nachbaur.)
Die Harmonisierung des Haushaltsrechts ist so gut wie ausverhandelt, aber Sie alle hier im Hause wissen, dass es interessanterweise keine alleinige Entscheidung des Finanzministers ist, diese Verordnung zu erlassen, sondern ich brauche die Zustimmung des Präsidenten des Rechnungshofes. Daran arbeiten wir zurzeit intensivst, und ich habe selbst mehrere Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes, aber auch mit dem Präsidenten des Rechnungshofes geführt, damit wir da zu einer Lösung kommen.
Ich bitte Sie, einen Punkt, der damit im Zusammenhang steht, auch mitzunehmen: Es geht nicht um die Harmonisierung des Haushaltsrechts auf der Länderebene – das ist ein entscheidender Punkt! –, sondern wir brauchen dieselbe Harmonisierung auch auf der kommunalen Ebene, damit eben die Transferströme, die im Rahmen des Finanzausgleichs vorgenommen werden, sichtbar und transparent sind. Ziel ist es, dass wir durch diese Harmonisierung und die vergleichbaren Daten, die zur Verfügung stehen, Benchmarks setzen können, Best-Practice-Beispiele erkennen können und auch klar aufzeigen können, in welchen einzelnen Strukturen es bessere Modelle beziehungsweise schlechte Modelle gibt. Dann sollten wir diesen Finanzausgleich in diese Richtung bringen.
Ich glaube daher, dass es wichtig ist, dass das neben der Harmonisierung des Haushaltsrechts im ersten Quartal, also bis März, abgeschlossen ist, und ich gehe davon aus, dass das auch gelingt. Wir haben daher die Diskussionen zu intensivieren, vor allem was die Ebene der Kommunen anbelangt. Ich denke, dass wir schon Verständnis dafür haben müssen, dass bestimmte Kleinstkommunen das nicht unbedingt nach demselben weitgehenden Prinzip des Bundeshaushaltsrechts machen können – aber vergleichbar, in dieselbe Richtung gehend.
Ich erinnere mich an die Diskussion im Budgetausschuss: Als der Rechnungshofpräsident den Rechnungsabschluss 2013 präsentiert hat, diesen erstmals nach den neuen Regeln dargestellt hat, haben die einen gesagt: Ja ist denn das nicht verrückt, dass wir 19 000 Seiten Unterlagen bekommen?!, und die anderen haben gesagt: Das ist uns alles noch viel zu wenig! Daher sollten wir da einen Ausgleich finden. Wir sind auf einem guten Weg, dass wir das gleichzeitig durchbringen, auch wenn es möglicherweise zeitversetzt in Kraft treten wird.
Es wird auch von großer Bedeutung sein, die Frage zu beantworten, wie der Prozess weitergeht, denn dieser Prozess ist ein Teilprozess dessen. Ich meine, eine Erkenntnis bei den verantwortlichen Verhandlern auf Ebene der Länder und Kommunen gesehen zu haben. Auch wenn man seit 20 Jahren über die Frage der Kompetenzen trefflich streitet und zu keinen Einigungen kommt – obwohl es viele Lösungsansätze gibt –, könn-
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