Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 32

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grund der Bruttolohnsumme, wie Ihnen bekannt ist. Wenn es nach den NEOS geht, dann werden sich die Gemeinden nach dem Ausfall der Kommunalsteuer durch Zu­schläge auf die Einkommensteuer von den ArbeitnehmerInnen die entsprechenden Mit­tel holen. Also zahlen im Endeffekt die ArbeitnehmerInnen die Entlastung der Wirt­schaft! (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Daneben ist im Bereich der Einkommensteuer die Einführung eines Steuerwettbewer­bes zwischen Ländern und Gemeinden geplant. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Dies soll dadurch erfolgen, dass vom Bund ein Einkommensteuertarif festgelegt wird und sowohl die Länder als auch die Gemeinden Zuschläge erheben dürfen. – Korrigieren Sie mich, wenn ich Sie falsch zitiere! – Diese Zuschläge dürfen für Gemeinden maxi­mal 5 Prozent und für Länder maximal 6 Prozent betragen. (Abg. Strolz: Umgekehrt!) Das liegt also insgesamt maximal 11 Prozent über dem Bundestarif. Durch die Ge­meindezuschläge soll die Abschaffung der Kommunalsteuer kompensiert werden, und die Länderzuschläge sollen dazu dienen, den Ländern mehr Steuerautonomie zu ge­ben, damit man ihnen folglich weniger über den Finanzausgleich zukommen lassen muss. – So weit die steuerliche Sicht der NEOS auf das Thema Föderalismus.

Dabei stechen einem bei diesem Steuerkonzept schon mehrere Punkte unmittelbar ins Auge: Erstens kann man angesichts der Summe der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht davon sprechen, dass der Faktor Arbeit nennenswert entlastet werden würde. (Abg. Strolz: Um 2,8 Milliarden! Es geht um 150 000 Arbeitsplätze!) Der Großteil davon, näm­lich die Kommunalsteuer, ist lediglich eine Umschichtung von den Arbeitgebern zu den Arbeitnehmern. Im Lichte der derzeit bereits bestehenden steuerlichen Belastung der ArbeitnehmerInnen in diesem Land und der dazu laufenden Diskussion ist das eine Position, die von uns sicherlich nicht geteilt wird! (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Zweitens ist Steuerwettbewerb bei direkten Steuern wie Einkommensteuer und Lohn­steuer nicht ganz unproblematisch. Wir haben heute schon vom ruinösen Wettlauf zwi­schen den Gebietskörperschaften gehört. Die Gefahr, dass es sich diesfalls reichere Gemeinden leisten können, niedrigere Steuern zu verlangen, womit sich die Unter­schiede zwischen den Gemeinden noch weiter vergrößern können, ist wohl in diesem Zusammenhang nicht ganz von der Hand zu weisen. Neben den unmittelbaren Folgen für das Gesamtsteueraufkommen der Kommunen wäre wohl ein gewisser Kannibali­sierungseffekt zwischen den Gemeinden mit weiteren negativen Auswirkungen auf die ohnehin strapazierten Finanzen der Kommunen nicht das vom Gesetzgeber zu wün­schende Ergebnis.

Daher abschließend aus der Sicht der Kommunen ein paar Anmerkungen zum Thema Föderalismus: Im Rahmen des neu zu verhandelnden Finanzausgleichs geht es nicht um die Spendierfreudigkeit des Bundes oder der Länder, sondern um gerechte Lasten­verteilung im Hinblick auf Aufgabenausstattung und Aufgabenerfüllung. Und im Hin­blick auf die ihnen anvertrauten Gelder – das hat Herr Mag. Loacker heute schon sozu­sagen sehr angespannt dargestellt – können Sie sicher sein, dass die Kommunen die zur Verfügung stehenden Mittel so unmittelbar wie sonst niemand im öffentlichen Be­reich dafür verwenden, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern das Lebens- und Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass Letztere sehr gerne Bewohner ihrer Heimatge­meinden bleiben und dort auch weiterhin wohnen möchten.

Das ist tagtäglich gelebte Verantwortung der MandatarInnen in den Gemeinden und damit eine Form von Verantwortungsföderalismus, wie wir ihn verstehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.03


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ham­mer. – Bitte.

 


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