In einem Hochsteuerland wie Österreich darf es dadurch nicht zu einer Erhöhung der Abgabenquote kommen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Die höhere Abgabenautonomie darf weder beim Staat noch beim Unternehmer zu einem höheren administrativen Aufwand führen. In diesem Sinne muss die Abgabenverwaltung im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums bleiben beziehungsweise vom Ministerium übernommen werden.
Das Steuerrecht darf durch die höhere Abgabenautonomie nicht komplizierter werden. Daher sollen im Bereich des Ertragsteuerrechts ausschließlich gedeckelte Hebesätze zur Anwendung gelangen. Auch darf es nicht zu einer Zersplitterung des Steuerrechts kommen.
Leistungen der Regionen sind primär über Abgaben der Regionen zu finanzieren und nicht über eine Neuverschuldung der Regionen. Daher braucht es hier eine entsprechende Verschuldungsbremse. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Fünfter Punkt: Sollte es aufgrund der höheren Abgabenautonomie zu Verteilungsproblemen zwischen den Regionen kommen, so muss es hier einen solidarischen Ausgleich zwischen den Regionen geben.
Letzter Punkt: Einführung eines modernen und einheitlichen Haushaltsrechts der Gebietskörperschaften mit einer verstärkten Ziel- und Wirkungsorientierung – Stichwort „einheitliches Rechnungswesen“.
Als flankierende Maßnahme zur höheren Abgabenautonomie sollte es auch ein verbindliches Mitbestimmungsrecht der Bürger geben. Überschreitet ein öffentliches Investitionsprojekt, wie zum Beispiel ein neues Krankenhaus, ein bestimmtes Kostenvolumen, so wird automatisch eine Volksabstimmung einberufen. Direkte Demokratie hält nämlich den Staat schlank, wie eine Schweizer Studie beweist. In dieser Studie wurde die Entwicklung der Staatsfinanzen aller 25 Schweizer Kantone in den vergangenen 110 Jahren untersucht, und dabei wurde festgestellt: Je mehr die Einwohner in einem Kanton selbst bei den Staatsausgaben mitreden können, desto besser ist es dort um die öffentlichen Finanzen bestellt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten von NEOS und Team Stronach.)
Die Studie zeigt, dass das direkte Mitspracherecht der Wähler die Verschwendungssucht der öffentlichen Hand erheblich bremst. Und noch etwas hat sich nach dieser Studie gezeigt: Je einfacher es ist, einen Volksentscheid herbeizuführen, zum Beispiel gegen ein besonders teures Projekt, umso langsamer wachsen die öffentlichen Ausgaben. Ein besserer Weg zu solideren Staatsfinanzen besteht eben darin, den Bürgern selbst mehr Entscheidungsgewalt über die Staatsausgaben zu geben.
Diese Studie bestätigt die freiheitliche Forderung nach einer Ausweitung der direkten Demokratie. Eine Ausweitung der direkten Demokratie ist nicht nur aus demokratiepolitischen Gründen zu begrüßen, sondern zeigt auch positive Auswirkungen auf den Staatshaushalt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten von NEOS und Team Stronach.)
10.13
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Daniela Musiol.
10.13
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele VorrednerInnen haben schon angesprochen, dass die Debatte rund um den Föderalismus natürlich zum einen eine Frage des Finanzausgleiches, aber zum anderen eine Frage der Kompetenzverteilung oder der Aufgabenverteilung ist. Übersetzt heißt das: Wer ist wofür zuständig? – Es ist durchaus zulässig,
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