Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 36

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zu fragen: Was macht Sinn, wenn es im Kleinen, sprich in der Kommune beziehungs­weise in der Gemeinde, geregelt wird, und was soll sinnvollerweise im Land, öster­reichweit oder europaweit geregelt werden?

Wenn man sich jetzt aber die Aufgabenverteilung in Österreich anschaut, dann ist das Prinzip, ob etwas Sinn macht, nicht der rote Faden, der sich durch die Aufgabenvertei­lung beziehungsweise Kompetenzverteilung zieht, sondern hier geht es hauptsächlich darum, Macht zu erhalten und bestimmte Dinge nicht aus der Hand zu geben, damit man sich auf der anderen Seite dann auch an den anderen abputzen und sagen kann: Ich würde das eh tun, aber die anderen wollen nicht!

Die spannende Frage dabei ist: Warum ist das so? – Man könnte natürlich sagen, dass das halt in der Natur des Menschen liegt. Ich behaupte: Nein! Es liegt nicht in der Natur des Menschen, sondern in der Natur unseres politischen Systems. Ein Grund dafür ist vor allem die Art und Weise, wie wir in Österreich zu unseren gesetzgebenden Körper­schaften kommen, wie zum Beispiel die Menschen hier ins Parlament einziehen kön­nen. Wir haben eine Bundesliste, auf der die Menschen erfasst sind, die kandidieren, wir haben aber auch Landeslisten, und diese Landeslisten werden in allen Parteien auf Landesebene erstellt, was dazu führt, dass im Nationalrat, aber dann auch in der Bun­desregierung Personen sitzen, die nicht über die Bundesliste in diese Körperschaft oder in die Regierung gekommen sind, sondern über ihre Landeslisten und somit auch über die Abhängigkeit von den sogenannten Landesfürsten. – Das spüren wir ganz stark bei jeder einzelnen Diskussion, wenn es um Kompetenzverteilung geht.

Lassen Sie mich ein paar Beispiele aus meinem Kernbereich, der Sozialpolitik – Ele­mentarpädagogik, Kindergartenwesen, Hortwesen – bringen. Ich habe schon mehrfach Anträge gestellt, um darauf hinzuweisen, dass es wichtig wäre, dass wir nicht neun verschiedene Landesgesetze haben, die dann auch noch in allen Gemeinden unter­schiedlich gehandhabt werden, sondern dass alle Kinder in Österreich das Recht ha­ben, die gleichen Bedingungen vorzufinden. – Die Kollegin von der SPÖ nickt. Mitglie­der der SPÖ, der ÖVP beziehungsweise aller Parteien nicken, wenn wir das im Aus­schuss besprechen. Aber dieser Antrag ist noch nie zur Abstimmung gekommen, weil wir dann genau an dieser Machtgrenze, die ich vorher beschrieben habe, stecken blei­ben. Dann traut sich kein einzelner Familienminister und keine einzelne Staatssekre­tärin, wie ich sie hier in meiner politischen Karriere erlebt habe, das wirklich bis zum Letzten mit ihren Bundesländern auszustreiten. Und dann kommen eben 15a‑Verein­barungen heraus, gemäß welchen bestimmte wichtige Teile wie zum Beispiel die Fi­nanzierung zwar geklärt sind, die Qualität aber nur eine Zielvorgabe und keine ver­pflichtende Vorgabe ist, weil sich halt gewisse Länder dagegen gestellt haben. Und das ist im Sinne der Kinder sicherlich nicht sinnvoll! (Beifall bei den Grünen.)

Das Gleiche gilt für den Jugendschutz: Welchen Sinn soll es machen, dass ein Ju­gendlicher, der beispielsweise an der Grenze Steiermark/Burgenland, also etwa in Fürs­tenfeld, lebt, in einem Lokal im Burgenland Alkohol bekommt, jedoch in einem Lokal in der Steiermark keinen Alkohol bekommt beziehungsweise, wenn er dort wohnt, so­undso lang ausgehen darf, wenn er aber nur 500 Meter weiter über der Grenze wohnt, eine andere Ausgehzeit hat? – Das ist doch für niemanden nachvollziehbar, das ist nicht erklärlich und macht keinen Sinn!

Das Gleiche betrifft die Kinder- und Jugendhilfe, also die Frage: Was tun wir mit Kin­dern, die nicht bei ihren Familien leben können, sondern die untergebracht sind? – In diesem Punkt kommen wir seit Jahren nicht zu qualitativen Gesetzen, weil sich die Länder querlegen. Sie tun das aber nicht nur aus bösem Willen, sondern dabei geht es einfach auch um die Frage: Hat man hier gemeinsame Ziele und entsprechende Kom­petenzen?

 


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