Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 34

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Ich möchte das an einem Beispiel aus meinem eigenen Bereich, dem Sozialbereich des Landes Oberösterreich, dingfest machen: Dort gibt es Förderungen, so wie Sie sie bezeichnen. Damit wird aber zum Beispiel auch die Beitragsstützung von Pflegestun­den in der mobilen Betreuung gefördert, und es gibt eine Investitionsförderung für den Bau von Alten- und Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen. Außerdem werden Beschäftigungsprojekte gefördert, und es werden viele andere Maßnahmen in der so­zialen Rehabilitation gesetzt. – All das als „Förderungen“ abzutun, ist nicht richtig, denn es sind in Wirklichkeit wichtige Pflichtaufgaben, die mit diesen Ermessensausgaben ge­fördert werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist, wie gesagt, unverantwortlich, das als „Spendierföderalismus“ abzutun. Gerade in diesem Bereich wird sorgsam mit Steuergeldern umgegangen und werden gerade auch wichtige Initiativen gesetzt.

Zum Beispiel setzen wir auf die sogenannte Sunset-Klausel. Der Herr Minister hat das auch schon vorgestellt: Förderungen werden überprüft, ob sie wirklich noch notwendig sind, und dann lässt man sie eventuell auslaufen.

Weiters wird eine gesamtstaatliche Förderstrategie erarbeitet, und ich nenne in diesem Zusammenhang auch das Projekt der Transparenzdatenbank, das von der ÖVP initiiert wurde und sich ebenfalls in Umsetzung befindet. (Abg. Strolz: Das ist eine Totgeburt!) Dieses Projekt befindet sich in Umsetzung, das weiß ich, weil ich selbst auch an die­sem mitwirke.

Die ÖVP steht für einen modernen Föderalismus, der sich ständig weiterentwickelt und verbessert wird. Hier wird verantwortungsvoll gearbeitet und werden entsprechende Maßnahmen im Sinn von Kompetenzbereinigung, Verwaltungsvereinfachung und De­regulierung gesetzt. Diesen Weg sollte man weitergehen, und Ihre Hysterie und ge­nerelle Verurteilung des Systems sind nicht angebracht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fuchs. – Bitte.

 


10.08.45

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Sucht man nach einem roten Faden in den 599 Empfehlungen des Rechnungshofes zu einer Verwaltungsreform, so findet man immer wieder die Forderung nach einer Zusammen­führung der Aufgaben-, der Ausgaben- und der Finanzierungsverantwortung.

Zum einen könnte durch die Zusammenführung der Einnahmen-, der Ausgaben- und der Aufgabenverantwortung auf die Präferenzen der Bürger einer Gebietskörperschaft näher eingegangen werden, zum anderen könnten dadurch auch eine größere Verant­wortlichkeit der Politiker und ein effizienterer Einsatz der öffentlichen Finanzmittel er­reicht werden.

Aus allokativer Sicht spielt das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz eine zentrale Rolle für die Beantwortung der Frage nach dem geeigneten Ausmaß der Abgabenautono­mie. Nach diesem Grundsatz sollen hinsichtlich der Bereitstellung öffentlicher Leistun­gen der Kreis der Wähler, der Nutzer und auch der Kostenträger übereinstimmen. Lo­kale öffentliche Leistungen sind daher ausschließlich aus lokalen Einnahmen zu finan­zieren. So wird verhindert, dass Ausgaben – so wie derzeit – auf Kosten Dritter getätigt werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Bei einer höheren Abgabenautonomie der Länder beziehungsweise der Gemeinden müs­sen meines Erachtens insbesondere folgende Punkte sichergestellt sein:

 


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