Da hätte ich mir – Frau Bundesministerin, da bin ich jetzt bei Ihnen! – von Ihnen als Gesundheitsministerin erwartet, dass Sie, wenn Sie das alles schon zulassen, da zumindest eine Grenze einziehen, nämlich dass eine Frau maximal dreimal Eizellen spenden darf. Ich weiß schon, das wird nicht bezahlt, aber es gibt eine Aufwandsentschädigung. Kolportiert wird die Summe von 1 500 €, so viel wird wahrscheinlich in etwa bezahlt werden. Das ist natürlich für viele Frauen verlockend, vor allem für Frauen, die wenig Geld haben. (Ruf: Aufwand!)
Es ist schön, wenn Sie sagen, das wird nicht so sein. Nur: Sie bekommen Geld, wenn sie Plasma spenden, sie bekommen Geld, wenn sie Samenspenden abgeben. Und natürlich wird es auch für die Eizellenspende eine entsprechende Aufwandsentschädigung geben. Und natürlich ist das gerade für Frauen, die wenig Geld haben, eine interessante Einnahmequelle. Ich sage Ihnen ehrlich: Als ich studiert habe, hat es viele, viele Studenten gegeben – mich eingeschlossen –, die damals bei Medikamentenstudien mitgemacht haben, weil gesagt wurde, es sei ohnehin alles ungefährlich. Man hat damit relativ leicht Geld „verdient“ – unter Anführungszeichen!
Genauso wird das jetzt sein: Man wird den Frauen sagen, es sei eh alles sicher, denn unsere Ärzte arbeiten nach den höchsten medizinischen Standards. – Ja, tun sie, ich will das jetzt auch überhaupt nicht kritisieren oder gar behaupten, dass die Standards nicht eingehalten werden, die Frage ist nur die: Wie schaut es aus mit den Mittel- beziehungsweise Langzeitfolgen, die diese Frauen haben werden? – Dazu hätte ich mir schon etwas erwartet! (Beifall bei der FPÖ und des Abg. Franz.)
Bei der Eizellenspende ist ja noch ein zweiter Faktor ganz wesentlich, das ist nämlich die Überstimulierung. Das können Sie bei diesem Gesetz gar nicht ausschließen, Sie können überhaupt nicht sehen, wie weit Frauen stimuliert werden. Auch da hätte man eine Grenze einziehen können, indem man gesagt hätte: Pro Stimulierung dürfen einer Frau maximal fünf oder sechs Eizellen entnommen werden! Dann gibt es nämlich keinen Grund mehr, Frauen zu überstimulieren. All das ist unterblieben! Dazu hätte ich mir von Ihnen als Gesundheitsministerin schon etwas erwartet im Sinne der Frauen, die Eizellen spenden werden. Das muss ich Ihnen, Frau Bundesministerin, schon sagen! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
Beim Punkt Eizellenspende möchte ich auch noch an die Gesundheitssprecher der Grünen appellieren: Sie haben vorgestern in einem Pressedienst geschrieben, in Bezug auf Auswirkungen auf Identitätsentwicklung, Bindungsprobleme, Beziehungsabbrüche, Probleme in der Pubertät hätten Sie gerne eine psychologische Beratung, und die kostenlos.
Wenn Sie wissen, welche Folgen das alles hat, dann sollten Sie doch einmal überlegen, ob es sinnvoll ist, ein solches Gesetz zu beschließen, wenn Sie jetzt schon sagen, diese Probleme werden auf uns zukommen! Also das ist doch bitte ein Widerspruch in sich! Ich kann doch nicht einem Gesetz die Zustimmung geben, wissend, dass es einerseits keine psychologische Beratung diesbezüglich gibt und andererseits die Probleme auf uns zukommen werden. Das ist meines Erachtens unverantwortlich, wenn Sie, Frau Kollegin Mückstein, sich dessen ohnehin bewusst sind. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
Punkt zwei, der in diesem Gesetz jetzt mit beschlossen wird, ist die sogenannte Präimplantationsdiagnostik. Da gibt es natürlich unterschiedliche Aspekte, und ich versuche das jetzt ein bisschen aufzugliedern.
Frau Bundesminister, ich weiß, Sie werden sagen, Sie möchten keine Schwangerschaft auf Probe. – Ja, das verstehe ich, da gebe ich Ihnen recht. Und: Ja, es gibt bei der Präimplantationsdiagnostik unterschiedliche Ansätze.
Es gibt Eltern, die genetisch vorbelastet sind, die haben vielleicht schon ein behindertes Kind oder haben in der Familie viele Behinderte, die möchten schon vorher Be-
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