Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 68

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scheid wissen, denn sie möchten keine Schwangerschaft auf Probe, wo sie dann sa­gen: Okay, jetzt wissen wir, das Kind ist krank, wir treiben es ab! Da gebe ich Ihnen schon recht.

Aber: Auch da liegt es im Detail! Nämlich: Wir haben eine Präimplantationsdiagnostik, wo man teilweise nicht einmal weiß, wonach man sucht. Wenn es Punkte gibt, wo es heißt, dass man eventuell davon ausgeht, dass irgendwo ein genetischer Defekt ist, und es besser ist, dass die Frau nicht schwanger wird, so muss ich sagen: Das ist so schwammig geschrieben, dass man sagen kann, dass man eigentlich nicht weiß, wo­nach man sucht!

Also da, Frau Bundesminister, sage ich Ihnen ganz ehrlich: Da hätte ich mir schon eine Präzisierung gewünscht. Und die Frage wird auch sein: Wenn man eine Präimplanta­tionsdiagnostik macht, was wird man denn dann noch alles finden, wonach man ei­gentlich gar nicht sucht? Wie schaut es denn da mit der Auskunftspflicht des Arztes aus? Was passiert denn dann?

Wir haben ja im Ausschuss beim Experten-Hearing gehört, die befruchteten Eizellen, die nicht eingepflanzt werden, weil sie möglicherweise eine genetische Disposition auf­weisen oder auch weil sie zu viele sind, weil man sie nicht braucht, denn es soll ja der Transfer auf maximal zwei Embryonen beschränkt werden, werden nach fünf Jahren vernichtet.

Also ich muss Ihnen schon sagen, Frau Bundesminister: Das ist ein Umgang mit dem Leben, da wird einem schon ein bisschen schwummrig! Da gehen wir in eine Richtung, wo wir irgendwann das nicht mehr werden handeln können. Und wenn man nach Eng­land schaut, wo über eine Million Embryonen eingefroren liegen, die irgendwann ver­nichtet werden, muss man sich fragen: Wo endet denn das? Wollen wir das denn ei­gentlich wirklich? (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Einen Punkt, über den wir auch im Ausschuss eine Debatte ausgelöst haben, möchte ich noch kurz ansprechen. Wir hatten als Experten den Professor Hengstschläger im Ausschuss, der uns dort großartig erzählt hat, wie spitze das nicht jetzt alles sei, alles wäre super! Dieser Professor wurde ja auch durch die Medien gezerrt, und er betont überall, wie sicher diese Methode wäre und dass es das beste Gesetz überhaupt sei.

Sein Statement hat mich dennoch weiter in meiner Meinung bestärkt, dass dies genau der falsche Weg ist. Er hat nämlich einerseits vom Beginn einer Befruchtung, anderer­seits vom Ende einer Befruchtung gesprochen, und dazwischen können wir dann alles feststellen. Das sei völlig legal und werde in Österreich seit zehn Jahren gemacht. – Wenn das so ist, dann ist ja seit zehn Jahren etwas gemacht worden, wovon of­fensichtlich keiner etwas weiß! Es wurden hier genetische Dispositionen festgestellt und künstlich befruchtete Eizellen verworfen!

Unter anderem wurde auch ein erhöhtes Brustkrebsrisiko festgestellt! In diesem Zu­sammenhang sage ich schon: Seien wir froh, dass die Eltern der US-amerikanischen Schauspielerin Angelina Jolie sich nicht dieser PID unterzogen haben oder dieser Pol­körperdiagnostik, sonst gäbe es sie auf dieser Welt nicht! Eine genetische Disposition kann doch kein Grund sein, eine befruchtete, ansonsten gesunde lebensfähige Eizelle zu verwerfen! Eine Disposition heißt auch noch nicht, dass eine Krankheit ausbricht! (Abg. Musiol: unmöglich!)

Daher würde ich schon meinen, man muss hier auch ein bisschen vorsichtiger sein, was man hier wirklich zulässt, was man hier erlaubt und was ein Grund sein kann, dass möglicherweise keine Schwangerschaft zustande kommt oder dass eine Eizelle sozusagen als „krankhaft“ gilt.

Meiner Meinung nach ist dieses Gesetz insgesamt – so, wie es ist – in vielen, vielen Punkten sehr mangelhaft, wirklich mangelhaft! Ich vermisse auch den Aufschrei von


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