sind, haben zu einem deutlich höheren Maß eine Neigung, Depressionen zu entwickeln, Identifikationsprobleme et cetera. Dazu gibt es ausreichend Literatur, und mittlerweile hat sich der Erfinder der IVF und Nobelpreisträger in Teilen schon mehr oder weniger davon distanziert. Er hält seine eigene Erfindung und Entwicklung nicht mehr für unbedingt optimal, zumindest überdenkenswert. Diese völlig ungelösten Fragen nehmen wir jetzt mit hinein in dieses Gesetz.
Dann gibt es natürlich auch die medizinischen Gründe gegen das neue Gesetz. Die Eizellenspende ist kein harmloser Eingriff, die Hormonkur ist belastend. Es gibt sogar Todesfälle aufgrund des Hyperovulation-Syndroms. Davon steht kein Wort im Gesetz, es stehen keine Maßnahmen drinnen, wie man das verhindern will. Es steht nichts in diesem Gesetz.
Wir haben bei der Eizellenspende nicht einmal indische Verhältnisse. Die haben einen besseren Standard bei der Eizellenspende als wir. Die Dritte Welt ist uns hier voraus. Gratuliere zu diesem Gesetz!
Auch wenn es im Gesetz formal verboten ist, wer will die Kommerzialisierung und die Ausbeutung der Frau verhindern? Wer will den Tourismus verhindern, dass die Leute aus dem Ausland zu uns kommen, die Frauen hier die Eizellen spenden? Wer will denn das bitte kontrollieren? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wo liegen denn die Register auf? Und: Wer wird das immer so brav melden? Gerade die Frauenrechtlerinnen haben hier kein Wort dazu gesagt. Das ist offenbar jedem wurscht, denn mein Bauch gehört mir. Bitte schön.
Ich wundere mich generell über das geringe Ausmaß dieser Debatte, die überhaupt keine wirkliche Qualität erreicht hat. Wir reden tage-, wochen-, monatelang, jahrelang über Frauenquoten, aber über so etwas, über die wirklich heiklen Grundfragen des Lebens verlieren wir nicht einmal ein Wort. Da machen wir da und dort eine kleine Diskussion, Ende, ad acta – Gesetz wird durchgepeitscht. Das halte ich für höchst problematisch. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Ich sehe ein Grundproblem dieses Gesetzes auch in der Definition des Zeitpunkts, ab wann ein Mensch ein Mensch ist. Aus Sicht sehr vieler Bürger beginnt das Menschsein mit der Zeugung, also mit der Verschmelzung von Ei und Samen.
Ich möchte daher zum Schluss einen Antrag zur Definition des Menschen einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Definition des Embryo ab dem Zeitpunkt der Befruchtung der Eizelle“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass die Eizelle bereits ab dem Zeitpunkt der Befruchtung ein Embryo ist und somit der Mensch bereits ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Spermium und Eizelle auch als solcher definiert ist.“
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Danke. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
12.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
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