12.24
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Mitbürger! Ein Kind ist ein Geschenk, etwas Wunderbares. Wer an Wunder glaubt, der glaubt an Kinder. – Ich tue das. Ich habe das größte Glück in meinem Leben erfahren dürfen, indem ich selbst zwei gesunde Kinder bekommen durfte. Leider ist die Erfüllung dieses Wunsches nach Kindern vielen Menschen auch in Österreich verwehrt, Bürgern, für die wir Verantwortung tragen. Sie können Kinder nicht auf natürlichem Wege bekommen. Wir haben heute die medizinische Möglichkeit, diesen Menschen bei der Erfüllung ihres Wunsches nach eigenen Kindern zu helfen.
Die Fortpflanzungsmedizin ist eine eindrucksvolle Errungenschaft der Wissenschaft. Sie kann Leid lindern, sie kann Menschen zu glücklichen Eltern machen, aber sie bringt enorme gesellschaftliche Risken.
In diesem Spannungsfeld haben wir einen Vorschlag für eine Novelle zum Fortpflanzungsmedizingesetz erarbeitet, und dieser neue Gesetzesvorschlag wird die Möglichkeit schaffen, vielen Menschen Hoffnung, aber vor allem auch Rechtssicherheit zu geben. Wir setzen aber gleichzeitig mit diesem Gesetzesvorschlag sehr, sehr klare Grenzen für die Vorgaben der Fortpflanzungsmedizin. Im Mittelpunkt stehen dabei immer die Rechte und die Würde des künftigen Menschen, der auf die Welt kommt. Denn neues menschliches Leben zu ermöglichen heißt, umfassende Verantwortung für den Schutz und die Würde des neuen Lebens zu übernehmen.
Im Gegensatz zu meinen Vorrednern nehme ich mir die Zeit, und ich erlaube mir, Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, umfassend durch wesentliche Punkte dieses Gesetzes zu führen.
Ausgangspunkte dafür waren, wie wir schon vernommen haben, die Entscheide von obersten Gerichten, des Verfassungsgerichtshofes, des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes zu den Themen künstliche Befruchtung, Präimplantationsdiagnostik und Eizellenspende.
Unser Gesetzesvorschlag ist wohlüberlegt, sorgsam abgewogen und folgt sehr klaren Prinzipien. Wir haben ein sehr strenges Subsidiaritätsprinzip. (Zwischenrufe der Abgeordneten Zanger und Prinz.) Das bedeutet, dass von mehreren Möglichkeiten für Untersuchungen und Behandlungen zunächst immer nur die am wenigsten invasive und belastende angeordnet werden darf und die, die am wenigsten entwicklungsfähige Zellen produziert. Medizinisch unterstützte Fortpflanzung soll weiterhin wie bisher nur bei der medizinischen Notwendigkeit oder der Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit erlaubt sein.
In diesem Gesetzesvorschlag finden Sie nicht, dass diese künstliche Befruchtung zu einer Lifestyle-Methode werden darf. Leihmutterschaft und Social Egg Freezing bleiben weiterhin verboten. Alleinstehende sollen weiterhin keine künstliche Befruchtung durchführen dürfen, denn Kinder haben nach unserer Meinung das Recht auf zwei Eltern. (Abg. Kickl: Zwei Eltern? Wieso denn? – Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Entsprechend dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes soll die Samenspende auch für lesbische Paare ermöglicht werden.
Herr Dr. Franz, auch Sie haben das Gesetz genau gelesen, ich kenne Sie gut genug. Eizellenspenden werden grundsätzlich nach intensiver Beratung erlaubt, und nur mehr so viele Eizellen, wie sie in einem Zyklus einer Schwangerschaft notwendig sind, werden zur Befruchtung freigegeben, das heißt ein bis zwei. So wird neuerdings verhindert, dass befruchtete Eizellen, Ihre größte Sorge, einfach übrigbleiben.
Wir haben das Recht des Kindes auf Information über die genetische Elternschaft geregelt. Eine ausführliche ärztliche Beratung ist verpflichtend.
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