Ich komme nun zum Thema der PID, einem Regelungsgegenstand, dessen wir uns angenommen haben. Ein sensibles und sehr schwieriges Thema. Für mich als Katholikin, als Mutter ist das die schwierigste Thematik in diesem Gesetz. (Abg. Steinbichler: Die katholische Kirche !) Alle, die etwas anderes sagen, haben nicht genau gelesen: Die PID bleibt weiterhin verboten, sie wird aber im engsten Ausnahmebereich erlaubt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Meine Damen und Herren! Das ist ein wesentlicher Unterschied, den wir hier festgemacht haben: nicht die Erlaubnis, sondern das Verbot. Ich darf Ihnen nunmehr die zwei Möglichkeiten sagen, wann und unter welchen Voraussetzungen die PID überhaupt zulässig ist: Das Erste ist, wenn eine Frau schon mehr als drei Versuche einer In-vitro-Fertilisation gehabt hat, die nicht gefruchtet haben und nicht funktioniert haben, oder wenn sie schon drei Fehl- oder Totgeburten im Vorfeld gehabt hat und dafür vermutlich eine genetische Disposition des Kindes die Ursache war.
Das Zweite: Wir haben festgelegt, dass in ganz engem Rahmen die PID durchgeführt werden darf, um zu vermeiden, dass nach der Geburt eine Erbkrankheit auftritt, die grundsätzlich nicht behandelbar und so schwerwiegend ist, dass das Kind nur unter dem ständigen Einsatz intensivmedizinischer Technik überhaupt am Leben erhalten werden könnte oder dauernd unter starken Schmerzen leidet.
Meine Damen und Herren, das steht im Gesetz, lesen Sie es nach! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Es gilt hier Leid in jeder Hinsicht zu vermeiden, für die Eltern und natürlich auch für das Kind, wenn so absehbar ist, dass dieses Kind diesem Leid unterläge.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bis zuletzt wurde mit größter Sorgfalt und im Bewusstsein der Verantwortung dieses Gesetz verhandelt. Gestern Mittag hatten wir unsere letzte Verhandlungsrunde. Wesentliche Abänderungen zur Regierungsvorlage haben wir in einem Abänderungsantrag zusammengefasst, gemeinsam mit dem Regierungspartner und den Grünen.
Wir haben den Zweck, warum eine PID durchgeführt werden darf, den Zweck dieser Präimplantationsdiagnostik, in den Gesetzestext hineingeschrieben, vorne, nicht in den Erläuternden Bemerkungen oder sonst irgendwo, ins Gesetz, das ist ein wesentlicher Unterschied.
Und wir haben – hier noch einmal den Kollegen Franz ansprechend – das Thema Eizellenspende diskutiert. Jedem, der im Ausschuss war und der sich ernsthaft damit beschäftigt hat, ist bewusst, wie problematisch, auch in gesundheitlicher Hinsicht, für eine Frau eine Eizellenspende sein kann, und niemand wird sie leichtfertig vornehmen, so wie auch nicht andere Spenden, eine Nierenspende oder Ähnliches. Aber wir haben, meine Damen und Herren, etwas ganz Wesentliches erreicht: Wir haben Regelungen gegen Vermittlung und gegen Kommerzialisierung festgemacht, indem wir diese mit hohen Strafen bedroht haben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)
Ich möchte mich hier an dieser Stelle bei den Experten und Expertinnen des Ausschusses bedanken, sie haben uns auf wesentliche Dinge hingewiesen, nämlich auch auf den Punkt, dass natürlich auch die Eizellenspenderin einem großen psychologischen Druck unterliegt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Daher wird mit unseren Anträgen nunmehr auch für diese Frauen eine psychologische Beratung sichergestellt.
Transparenz bei diesem gesamten Themenbereich, bei der In-vitro-Fertilisation und allen Themen, die wir heute diskutieren, ist keine Selbstverständlichkeit. Sie wissen, das berührt das Innerste eines Menschen, und nicht jeder will darüber, dass er nicht auf natürlichem Wege ein Kind bekommen kann, erzählen. Aber diese Statistiken werden
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