Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 80

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ben. Aber traurig ist es schon, dass Sie und viele andere Energie und Geld investieren müssen, damit hier gesellschaftliche Realitäten vollzogen werden!

Das nächste Thema ist die Adoption. Auch hier haben wir wieder den Verfassungs­gerichtshof gebraucht, damit er klar sagt, was rechtens ist (Abg. Kickl: Das ist ja nur noch eine Arbeitsteilung!), und damit es danach erst (Abg. Kickl: Dasselbe Programm, nur arbeitsteilig gemacht!) durch die Parlamente und durch die Politik vollzogen wird. Ich wünsche mir hier etwas anderes. Das hat auch Klubobmann Schieder angespro­chen.

Ich sehe auch einen Wermutstropfen, den möchte ich nicht verheimlichen. Ich hätte mir gewünscht – und habe das auch im Ausschuss beantragt –, dass nicht nur Paare, son­dern auch Alleinstehende die Möglichkeit haben sollen, Fortpflanzungsmedizin in An­spruch zu nehmen, weil auch das, wie schon gesagt, den Lebensrealitäten entspricht. Klubobmann Schieder war vorhin ein bisschen missverständlich, weil er so getan hat, als hätten wir das eingeführt. Nein, das haben wir leider nicht, und es ist eigentlich nicht einzusehen, warum nicht. Aber auch da werden wir unter Umständen gerichtliche Urteile brauchen, um hier nachzuziehen. Ich weiß, dass die SPÖ durchaus aufgeschlos­sen war; es gab keinen Konsens, keine Mehrheit. Dann müssen wir eben weiter dafür kämpfen. Aber es ist für mich trotzdem ein guter Tag. (Beifall bei den Grünen.)

Glauben Sie mir, wir haben es uns auch nicht leicht gemacht. Sie wissen, wir haben im Ausschuss viele Anträge eingebracht. Wir haben gestern verhandelt, und die Regie­rungsparteien haben schon zwischen dem Ausschuss und unseren Verhandlungen ei­niges von dem, was wir vorgeschlagen haben, was die ExpertInnen vorgetragen ha­ben, was die Diskussion im Ausschuss gebracht hat, in den vorgelegten Abänderungs­antrag und Entschließungsantrag eingearbeitet. Wir sind gestern noch ein Stück wei­tergekommen und haben noch mehr erreicht.

Was war das konkret? – Konkret ging es um die Frage, welche Rechte das Kind hat, also die Frage: Wie kann das Kind, das – auf welchem Weg auch immer – erzeugt wur­de, ob durch Eizellenspende, durch Samenspende, durch beides, auch Auskunft darü­ber erhalten, wer die leiblichen Eltern sind, wer die Spender sind? Und: Wie kommt es zu dieser Auskunft? Muss es da alle Institute abklappern, oder gehen wir den Weg, dass wir schauen, dass wir diese Informationen zentral bündeln? Damit man – so wie das auch adoptierte Kinder machen können, so wie das auch in der Pflege der Fall ist – sich an eine Behörde wendet und sagt: Ich wüsste eigentlich gern, wer meine El­tern sind. Dieses zentrale Register bringen wir mit einem Entschließungsantrag auf den Weg. Das wird von den Ministerien geprüft, und ich bin guter Dinge, dass es kommen wird.

Es stellt sich auch die Frage: Ist 14 wirklich die Grenze, wo Kinder sich mit ihrer Identi­tät beschäftigen? – Es gibt auch Kinder, die das vorher schon wissen wollen. Idealer­weise wachsen Kinder mit dem Wissen auf, wie sie erzeugt wurden. Das ist sozusagen die gängige, herrschende Lehre, der entwicklungspsychologische Standard. Die Frage war also: Kann man nicht auch schon vor das 14. Lebensjahr gehen? – Auch hier wird im Rahmen eines Entschließungsantrags auf den Weg gebracht, dass man prüft, unter welchen Voraussetzungen man gewährleisten kann, dass Kinder zu einem Zeitpunkt, wo sie dies wünschen, Auskünfte über ihre Herkunft, über ihre leiblichen Eltern, über die SpenderInnen erhalten.

Der zweite Teil, der heute auch schon erwähnt wurde, ist die Frage der Beratung. Es gibt jetzt schon eine psychologische Beratung, diese wird sozusagen bei den IVF-fi­nanzierten Eingriffen mit erledigt. Aber uns war wichtig, dass hier auch ganz klar die Frage ist, was denn da beraten werden soll. Hier geht es vor allem darum, dass Eltern oder potenzielle Eltern einerseits darüber aufgeklärt werden, was für die Entwicklung,


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