Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 96

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Klar ist: Der Kindeswunsch ist ein persönlich-individuelles wie auch gesellschaftspoli­tisch-soziales Thema. Die Erfüllung des Kinderwunsches ist eine existenzielle Frage. Ich habe viele Paare beraten, die extrem unter unerfülltem Kinderwunsch litten, und die Reproduktionsmedizin ist in der Lage, dieses Leid zu mildern. Aber die Reproduk­tionsmedizin darf als Motiv meines Erachtens nicht nur bloß die Erfüllung dieses Kinderwunsches im Blickpunkt haben, und – ich möchte auch noch einen Aspekt an­führen, der bis jetzt noch nicht besprochen wurde – auch die damit verbundene Ge­schäftserfüllung darf nicht im Zentrum des Geschehens stehen beziehungsweise muss durch bestimmte Maßnahmen in Schranken gehalten werden. Es muss auch die Le­bensqualität der so gezeugten Kinder und ihrer Familien beachtet werden. In einer ethisch verantwortungsvollen Auseinandersetzung mit den Zielsetzungen der Repro­duktionsmedizin müssen beide Aspekte in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander gebracht werden.

Neben der Erfüllung des Kinderwunsches ist es das Recht des Kindes auf bestmögli­che Gesundheit und das Recht des Kindes auf Wissen um seine Identität, das wir hier unbedingt beachten müssen.

Warum müssen wir auch an die Kinder der Reproduktionsmedizin denken? – Die mo­derne Fortpflanzungsmedizin hat nicht nur die Kinderwunscherfüllung gebracht, sie hat auch hohe Risiken mit sich gebracht, die sehr unzureichend dokumentiert und erforscht sind. Unbestritten ist jedenfalls, dass die Medizintechnik in diesem Bereich gehäuft zu Mehrlingsschwangerschaften, zu Frühgeburten und Fehlbildungen bei Kindern führt. Man geht davon aus, dass nicht weniger als 20 Prozent der Kinder, die mit Hilfe der Reproduktionsmedizin gezeugt wurden, an Entwicklungsbeeinträchtigungen und Be­hinderungen leiden, weil es während der Schwangerschaft oder der Geburt zu Auffäl­ligkeiten gekommen ist. Das ist, denke ich, doch ein Grund, unabhängige Forschung vo­ranzutreiben.

Kinder haben ein Recht auf Wissen um ihre Identität. Aus der Bindungs- und Adop­tionsforschung ist bekannt, dass das Wissen um die eigene Herkunft und die Ausein­andersetzung damit einen starken Einfluss auf die Bindung, Bindungsentwicklung, Identitätsentwicklung und auf das Selbstwertgefühl haben. Seit vielen Jahren gilt es deshalb im Bereich der Jugendwohlfahrt, also dort, wo Pflegekinder und Adoptivkinder betreut werden, als Standard, dass Kinder über ihre biologischen Eltern Bescheid wis­sen und, soweit es möglich ist, auch Kontakt mit ihnen haben sollen.

Die Kinder mit fremden genetischen Eltern haben künftig nun ein Auskunftsrecht ab dem 14. Lebensjahr. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft entsteht aus entwicklungspsychologischer Sicht aber schon viel früher, und dem sollte dann auch nachgekommen werden. Wir haben uns daher dafür eingesetzt, dass Kinder auch schon früher diese Information erhalten können. Sie sollen wissen können, woher sie stammen. Der gemeinsame Entschließungsantrag sieht daher die Prüfung vor, ob und wie Kinder durch ein zentrales Register über Eizellen- und Samenspenden vereinfacht zu Information über ihre genetischen Eltern kommen können.

Die Kinderwunscheltern müssen von ihren ÄrztInnen auch über alle diese Aspekte in­formiert werden. Wir hätten uns gewünscht, dass die psychologische und psychothera­peutische Beratung ein Rechtsanspruch für Eltern wird und dass sie vor allem auch ausreichend finanziell abgesichert ist, damit es da keine Unsicherheiten gibt und Eltern vielleicht aus finanziellen Gründen diese Beratung nicht in Anspruch nehmen können.

Eine verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Fortpflan­zungsmedizin, aber auch mit den Grenzen und den Geschäftsinteressen der Repro­duktionsmedizin erfordert meines Erachtens eine Evaluierung von außen. Der Kinder­wunsch ist auch zur lukrativen Ware geworden, und deshalb darf man die ethische


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