Meine zweite Bemerkung möchte ich als Arzt machen. Wir reden hier nicht von fertigen Kindern. Wir reden von einem frühen Embryonalstadium, vom Achtzellstadium. Das ist drei Tage nach Verbindung von Ei und Samenzelle. Wir reden davon, dass wir eine dieser acht Zellen untersuchen dürfen. Zu welchem Zweck? – Um eine Fehl- oder Totgeburt zu verhindern, um eine schwere Erbkrankheit zu verhindern, die entweder zu starken Schmerzen führt oder nicht kausal behandelbar ist oder dazu führt, dass das Kind nur medizinisch-technisch am Leben erhalten werden kann. Also es geht nicht um das Geschlecht oder die Farbe der Haare und so weiter.
Wie viele Menschen, wie viele Fälle würde das in Österreich betreffen? – Nach deutschen Erfahrungen wären es 20 bis maximal 25. Es ist schon eine Abwägungsfrage, ob ich einer Familie, die aufgrund einer genetischen Erkrankung schon ein schwerstbehindertes Kind hat, zunächst sage: Du darfst nichts untersuchen im Achtzellstadium!, also am dritten Tag. Aber später sage ich: Du darfst dich einer gefährlichen Untersuchung in der sechsten bis achten Woche unterziehen!, nämlich der Fruchtwasserpunktion, oder: Du darfst dann sogar abtreiben! Also ich glaube, das ist schon ein Wertungsunterschied.
Es ist schon ein Zynismus, wie ich meine, wenn mir Menschen schreiben, die vor der Diamantenen Hochzeit stehen und eigentlich gar nicht betroffen sind. Das muss man schon ganz klar sehen. Unser Gesetz ist strenger, wesentlich strenger als das deutsche Gesetz. Dort wurde es als Sternstunde des Parlamentarismus bezeichnet.
Ich komme zum Schluss: Als Arzt fühle ich mich schon sehr stark dem Wert des Lebens verpflichtet. Ich kann sagen: Mit diesem Gesetz wird dem Beginn eines Lebens sehr wohl Rechnung getragen, weil wir etwas Schlimmeres verhindern wollen. Wir werden auch bald über das Ende des Lebens in diesem Haus diskutieren. Ich wünsche mir auch eine derart intensive Debatte, wenn es um Tötung auf Verlangen geht. (Beifall bei der ÖVP.)
13.30
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.
13.30
Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Werte KollegInnen! Werte ZuschauerInnen! Die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes ist eine Errungenschaft für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare und spiegelt aus unserer Sicht sehr erfreulich wider, dass die Gesellschaft nun bereit ist, sich für neue und vielfältige Formen von Partnerschaften und Familienkonstellationen zu öffnen. Das ist eine Lebensrealität.
Ich freue mich auch, dass Herr Minister Brandstetter angesprochen hat, dass es um die soziale Elternschaft geht. Was heißt das? – Es ist wesentlich wichtiger, ob eine Bezugsperson in der Lage ist, eine gute Beziehungsqualität anzubieten und ein gutes Beziehungsangebot zu machen, als das Geschlecht der Bezugsperson. Darauf reagieren Kinder. Wenn ein gutes Beziehungsangebot vorhanden ist, entwickeln sich Kinder auch gut. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Wurm.)
Dennoch werde ich mich vielleicht ein bisschen weniger euphorisch zum Fortpflanzungsmedizingesetz äußern als meine Kollegin Daniela Musiol. Ich hatte auch Probleme damit, dem Gesetz zuzustimmen, weil mir anfänglich wesentliche Kindeswohlaspekte zu kurz gekommen sind. Deshalb bin ich auch sehr froh, dass es uns nun im Verlauf der Verhandlungen doch gelungen ist, die Kindeswohlaspekte, die mir sehr wichtig sind, in das Gesetz hinein zu verhandeln, beziehungsweise, dass es zumindest gelungen ist, einige wesentlichen Aspekte als Absichtserklärung im gemeinsamen Entschließungsantrag zu verankern.
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