Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 95

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Meine zweite Bemerkung möchte ich als Arzt machen. Wir reden hier nicht von fertigen Kindern. Wir reden von einem frühen Embryonalstadium, vom Achtzellstadium. Das ist drei Tage nach Verbindung von Ei und Samenzelle. Wir reden davon, dass wir eine die­ser acht Zellen untersuchen dürfen. Zu welchem Zweck? – Um eine Fehl- oder Totge­burt zu verhindern, um eine schwere Erbkrankheit zu verhindern, die entweder zu star­ken Schmerzen führt oder nicht kausal behandelbar ist oder dazu führt, dass das Kind nur medizinisch-technisch am Leben erhalten werden kann. Also es geht nicht um das Geschlecht oder die Farbe der Haare und so weiter.

Wie viele Menschen, wie viele Fälle würde das in Österreich betreffen? – Nach deut­schen Erfahrungen wären es 20 bis maximal 25. Es ist schon eine Abwägungsfrage, ob ich einer Familie, die aufgrund einer genetischen Erkrankung schon ein schwerstbe­hindertes Kind hat, zunächst sage: Du darfst nichts untersuchen im Achtzellstadium!, also am dritten Tag. Aber später sage ich: Du darfst dich einer gefährlichen Untersu­chung in der sechsten bis achten Woche unterziehen!, nämlich der Fruchtwasser­punktion, oder: Du darfst dann sogar abtreiben! Also ich glaube, das ist schon ein Wer­tungsunterschied.

Es ist schon ein Zynismus, wie ich meine, wenn mir Menschen schreiben, die vor der Diamantenen Hochzeit stehen und eigentlich gar nicht betroffen sind. Das muss man schon ganz klar sehen. Unser Gesetz ist strenger, wesentlich strenger als das deut­sche Gesetz. Dort wurde es als Sternstunde des Parlamentarismus bezeichnet.

Ich komme zum Schluss: Als Arzt fühle ich mich schon sehr stark dem Wert des Le­bens verpflichtet. Ich kann sagen: Mit diesem Gesetz wird dem Beginn eines Lebens sehr wohl Rechnung getragen, weil wir etwas Schlimmeres verhindern wollen. Wir wer­den auch bald über das Ende des Lebens in diesem Haus diskutieren. Ich wünsche mir auch eine derart intensive Debatte, wenn es um Tötung auf Verlangen geht. (Beifall bei der ÖVP.)

13.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mück­stein. – Bitte.

 


13.30.56

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Herr Minister! Werte KollegInnen! Werte ZuschauerInnen! Die Änderung des Fort­pflanzungsmedizingesetzes ist eine Errungenschaft für die Gleichstellung gleichge­schlechtlicher Paare und spiegelt aus unserer Sicht sehr erfreulich wider, dass die Ge­sellschaft nun bereit ist, sich für neue und vielfältige Formen von Partnerschaften und Familienkonstellationen zu öffnen. Das ist eine Lebensrealität.

Ich freue mich auch, dass Herr Minister Brandstetter angesprochen hat, dass es um die soziale Elternschaft geht. Was heißt das? – Es ist wesentlich wichtiger, ob eine Be­zugsperson in der Lage ist, eine gute Beziehungsqualität anzubieten und ein gutes Be­ziehungsangebot zu machen, als das Geschlecht der Bezugsperson. Darauf reagieren Kinder. Wenn ein gutes Beziehungsangebot vorhanden ist, entwickeln sich Kinder auch gut. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Wurm.)

Dennoch werde ich mich vielleicht ein bisschen weniger euphorisch zum Fortpflan­zungsmedizingesetz äußern als meine Kollegin Daniela Musiol. Ich hatte auch Proble­me damit, dem Gesetz zuzustimmen, weil mir anfänglich wesentliche Kindeswohlas­pekte zu kurz gekommen sind. Deshalb bin ich auch sehr froh, dass es uns nun im Verlauf der Verhandlungen doch gelungen ist, die Kindeswohlaspekte, die mir sehr wichtig sind, in das Gesetz hinein zu verhandeln, beziehungsweise, dass es zumindest gelungen ist, einige wesentlichen Aspekte als Absichtserklärung im gemeinsamen Ent­schließungsantrag zu verankern.

 


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