Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 94

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Die Änderung des § 16 Abs. 1 dient der Klarstellung zur Aufwandsentschädigung, bei­spielsweise wäre ein Verdienstentgang nicht erfasst. Unter Barauslagen sind hier etwa auch die Reise- und Übernachtungskosten sowie allfällige Medikamentenkosten zu ver­stehen. Diese Ausgaben müssen notwendiger Weise mit der Überlassung des Samens bzw. der Eizellen verbunden sein und belegt werden.

In § 16 Abs. 2 Z 3 erfolgt eine Klarstellung, dass auch die Vermittlung von Personen, die bereit sind, Samen, Eizellen oder entwicklungsfähige Zellen für eine medizinisch un­terstützte Fortpflanzung zu überlassen, vom Vermittlungsverbot umfasst sind. Ein ent­sprechendes Werbeverbot wird eingeführt.

In § 21 Z 1 erfolgt eine Klarstellung hinsichtlich der Samen- und Eizellspenden. Die zu erhebenden Daten werden um die aufbewahrten Samenspenden, Eizellen und ent­wicklungsfähigen Zellen erweitert. Weiters soll der Bericht der Gesundheit Österreich GmbH um die relevanten im Genanalyseregister und Gentechnikbuch enthaltenen Da­ten erweitert werden. Aus Publizitätsgründen soll der Bericht auch veröffentlicht wer­den.

In Artikel II Z 1 wird in der Überschrift vor § 144 ABGB klargestellt, dass es um die Abstammung des Vaters und des anderen Elternteils geht.

In Artikel III Z 2 (§ 97 GTG) werden die näheren Bestimmungen einer neu zu fas­senden Geschäftsordnung für die Gentechnikkommission und ihre Ausschüsse festge­legt. Kernpunkt dabei sind Unvereinbarkeitsregeln. Diese müssen so gestaltet sein, dass Antragsteller in ihren eigenen Zulassungsverfahren weder an der Beratung teil­nehmen, noch Berichterstatter sein, noch an der Abstimmung teilnehmen können.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


13.26.47

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin und Minister! Hohes Haus! Leider fehlt der Abgeordnete Kickl. Ich bin jetzt extra zu meinem Auto gerannt und habe aus der Notfallapotheke ein Valium geholt. Er hat sich nämlich derartig aufgeregt, dass ich mich als Arzt gefordert fühlte. Aber er hat mir gezeigt, dass dieses Herumschreien, das mich als Arzt in Alarmbereitschaft ver­setzt, für ihn eigentlich nur eine Show war. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sehr wit­zig! Er hat den Gesetzesarzt gefordert!), denn er ist nicht mehr da. – Soweit zu seiner Ernsthaftigkeit bei diesem Thema. Aber ich bin gerne bereit, ihm das Valium zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte dieses Thema aus zwei Sichtweisen beleuchten. Erstens als Abgeordneter: Unser Parteiobmann Mitterlehner hat schon gefragt, ob es wirklich notwendig ist, dass wir immer höchstgerichtlichen Entscheidungen nachlaufen. Wir wollen gestalten, nicht gestaltet werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird mit Sicherheit demnächst, wenn das geklagt wird, ein Urteil, das positiv zur PID steht, erlassen. Der Verfassungsgerichtshof hat uns schon eine Frist vorgegeben, und die Bioethikkommis­sion beschäftigt sich seit zehn Jahren intensiv damit. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Warum das Parlament nicht? An welcher Partei ist das gescheitert?) Es ist interessant, ich war bei einem Hearing, aber dort waren viele nicht, die heute sehr lautstark auftre­ten – auch Sie nicht! –, und dort wurde klar festgehalten, dass sich sogar die Kirchen nicht darüber einig sind, wann Leben beginnt. Die katholische Kirche sagt, wenn Ei und Samenzelle verschmelzen, dann ist es Leben. Andere sagen, es sind 72 Tage.

 


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