Auseinandersetzung mit diesen Risiken nicht aus der Reproduktionsmedizin selbst heraus erwarten. Die Fortpflanzungsmedizin muss sich von außen Fragen stellen lassen, und sie muss sich fragen, ob ihre Mittel immer probat sind und ob sie verantwortungsvoll angewendet werden.
Die Fortpflanzungsmedizin muss sich auf eine Evaluierung einlassen, die nicht nur die Schwangerschaftsraten erfasst, sondern auch die Schwangerschafts- und Geburtsverläufe, also die qualitative Baby-Take-Home-Rate, und die zeigt, wie es den Kindern und den Eltern nach fortpflanzungsmedizinischen Interventionen geht. Unser Entschließungsantrag sieht deshalb vor, dass innerhalb von zwei Jahren ein Prüfergebnis vorliegen soll, wie dieser ethische Anspruch im Interesse der Kinder erfüllt werden kann. Das Gesetz ist aus meiner Sicht bezogen auf das Interesse der Kinder nur ein erster Schritt, aber ein erster, guter Schritt. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.)
13.38
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.
13.38
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kickl ist jetzt nicht da. Ich möchte einmal das Wort für die ÖVP ergreifen. Ich muss sagen, sich hier herzustellen und zu sagen, Sie haben es sich leicht gemacht, also das finde ich geradezu unanständig. Ich glaube, bei kaum einer Materie hat es so viele interne Diskussionen – das konnte man auch medial nachvollziehen – gegeben, nicht nur in der ÖVP, sondern in allen Fraktionen. Dann hier zu sagen, man macht es sich leicht, das finde ich schon sehr, sehr billig. (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die ÖVP hat es sich aber schon leicht gemacht!)
In weiten Teilen wird mit diesem Gesetzentwurf eine menschenrechtskonforme Rechtssystematik wiederhergestellt. Das klingt jetzt sehr technisch, es gibt auch einen weniger technischen Aspekt dabei, und der betrifft die Präimplantationsdiagnostik. Diese – das ist meine Überzeugung und auch eine Erfahrung, die ich in meinem unmittelbaren Bekanntenkreis gemacht habe – ist tatsächlich in der Lage, großes Leid zu verhindern.
Die Entwicklungen im medizinischen beziehungsweise im medizinisch-technischen Bereich sind höchst dynamisch, und ich halte es für ganz wesentlich, dass wir hier als Gesetzgeber dieser Dynamik, diesen Entwicklungen nicht beobachtend zuschauen, sondern, gerade wenn es so eine hohe Dynamik gibt, Regelungen machen, die klarstellen, wo wir etwas aus guten Gründen – weil es ausgewogen ist, weil es gut durchdacht ist – erlauben und wo wir klare Grenzen setzen. Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf in einem sehr sensiblen Bereich eine gute Balance herstellt.
Was ich sehr gut finde an dem Entschließungsantrag und den Änderungsanträgen, die heute gebracht wurden und die wir auch selbstverständlich mittragen, ist, dass dieser ganze Bereich vor Kommerzialisierung geschützt wird. Das ist ein wesentliches Anliegen, und ich glaube und bin überzeugt davon, dass das dadurch auch gelingt.
Der maßvolle Umgang mit diesem hochsensiblen Thema ist uns NEOS sehr wichtig. Ich möchte auch sagen, dass wir tiefen Respekt vor den verschiedenen Anschauungen dazu haben, die auch weltanschaulich basieren. Es griffe einfach zu kurz, andere Meinungen dazu aus weltanschaulichen Gründen abzutun.
Ich glaube aber auch, dass wir mit Recht sagen können: Es gibt dazu viele Erfahrungen aus dem europäischen Ausland. Es ist ganz wesentlich, auf sie zuzugreifen. Was mir bis dato in der Debatte ein bisschen gefehlt hat, ist, dass dieser Bereich nicht nur
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