Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 98

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aus weltanschaulichen Gründen sensibel ist – wobei ich davor Respekt habe –, son­dern gerade in Österreich ist diese Debatte aus historischen Gründen eine sehr sen­sible. Das möchte ich nur erwähnen.

Die Diskussionszeit war sicherlich zu kurz. Das hätte ich mir anders gewünscht. Es gibt viele Aspekte, die nicht berücksichtigt werden konnten, über die ich mir eine vertiefte Diskussion gewünscht hätte. Ich glaube aber auch, dass es eine gute Lösung ist.

Ein Aspekt hat uns noch gefehlt, und das ist – weil wir denken, dass es Interpretations­spielraum geben wird – die explizite Verankerung des Kindeswohls. Deshalb möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Gerald Loacker, Nikolaus Scherak

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der der Regierungsvorlage (445 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedi­zingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gentechnikgesetz und das IVF-Fonds-Gesetz geändert werden (Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015) (450 d.B.), angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Z 3 lautet § 2 Abs. 3 wie folgt:

„Wenn nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung mehrere aus­sichtsreiche und zumutbare Methoden zur Auswahl stehen, darf zunächst nur diejenige angewendet werden, die mit geringeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Ge­fahren für die beteiligten Personen verbunden ist und bei der weniger entwicklungsfä­hige Zellen entstehen. Das Kindeswohl ist dabei zu berücksichtigen.“

*****

Und noch ein ganz letzter Aspekt in diesem Zusammenhang, zu dem Antrag des Teams Stronach: Wann das Leben beginnt, ist auch Gegenstand einer wissenschaftli­chen und weltanschaulichen Debatte. Ich habe schon gesagt, dass wir tiefen Respekt vor den verschiedenen Standpunkten haben, aber das jetzt in ein Gesetz zu gießen, gesetzlich zu verordnen, geht meiner Meinung nach völlig fehl. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Glawischnig-Piesczek.)

13.43


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Mag. Meinl-Reisinger einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Gerald Loacker, Nikolaus Scherak und Kolle­gen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (445 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Ge­setzbuch, das Gentechnikgesetz und das IVF-Fonds-Gesetz geändert werden (Fort­pflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015) (450 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

 


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