Der der Regierungsvorlage (445 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gentechnikgesetz und das IVF-Fonds-Gesetz geändert werden (Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015) (450 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
In Z 3 lautet § 2 Abs 3 wie folgt:
„Wenn nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung mehrere aussichtsreiche und zumutbare Methoden zur Auswahl stehen, darf zunächst nur diejenige angewendet werden, die mit geringeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Gefahren für die beteiligten Personen verbunden ist und bei der weniger entwicklungsfähige Zellen entstehen. Das Kindeswohl ist dabei zu berücksichtigen."
Begründung
Die Berücksichtigung des Kindeswohls ab in Anspruchnahme einer fortpflanzungs-medizinischen Maßnahme soll als besonderes Erfordernis gesetzlich festgeschrieben werden.
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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. – Bitte.
13.43
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich denke, bei diesem Gesetzesbeschluss, den wir schon sehr lange diskutiert haben, hat es sich niemand von uns hier im Parlament einfach gemacht.
Ich habe das auch in der Debatte im Ausschuss mitverfolgen können und ich habe vor allem auch bei der Debatte im Ausschuss, beim Hearing gesehen, dass es nicht die eine richtige Meinung zu diesem Thema gibt, weil da eben viele Sichtweisen hereinspielen, auch religiöse, ethische Sichtweisen.
Deswegen finde ich, dass manche Redebeiträge des heutigen Vormittags tatsächlich entbehrlich gewesen wäre. Aus meiner Sicht, geschätzte Damen und Herren, ist dieser Beschluss ein wichtiger Beschluss, der die gesellschaftlichen Entwicklungen und vor allem auch den medizinischen Fortschritt, der heute angesprochen worden ist, widerspiegelt. Vor allem ist es ein Beschluss, der dazu führen wird, dass in Österreich ein modernes Fortpflanzungsgesetz Wirklichkeit wird.
Wir seitens der SPÖ begrüßen dieses Gesetz. Wir freuen uns sehr, dass es damit möglich sein wird, dass auch gleichgeschlechtliche Paare durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ihren Kinderwunsch erfüllen können. Es ist aus Sicht der SPÖ ein gutes Gesetz, das wir heute beschließen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir stehen auch dazu, dass die Möglichkeit der Eizellenspende nunmehr eine Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen aufhebt, nämlich in Bezug auf die Samenzellen- und die Eizellenspende.
Ich bin auch überzeugt davon, geschätzte Damen und Herren, dass es auch deshalb ein wichtiger Beschluss ist, weil es nicht in unserer Kompetenz liegt, wenn ich das so sagen darf, Menschen vorzuschreiben, wie sie Familie zu leben haben. Jede/jeder darf Familie leben, so wie sie und er es möchte. Wir Politikerinnen und Politiker können le-
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