Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 101

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Das war wichtig, denn es ist dies natürlich ein äußerst heikler Themenbereich, der sen­sibel zu behandeln ist, ein Themenbereich, der gerade für uns als Volkspartei, eine christlich-soziale Partei, in ethischer und gesellschaftspolitischer Hinsicht ein sehr schwie­riger ist.

Für mich persönlich ist die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes, welches wir heu-
te beschließen, mit einem großen Schwerpunkt versehen, nämlich Frauenleid zu mil­dern und den Schutz der Frauen, die in dieser Situation sind, zu verstärken. Das Ge­setz ist im Sinne jener Frauen, die auf natürliche Weise keine Kinder bekommen kön­nen und schon drei oder mehr fehlgeschlagene In-vitro-Fertilisationen hinter sich ha­ben, oder auch drei Fehlgeburten oder Totgeburten, oder ganz einfach aufgrund von nicht behandelbaren Erbkrankheiten keine Kinder haben können.

Ich meine, dass gerade – ich nehme den einen Bereich heraus – mit der PID, der Prä­implantationsdiagnostik, die Möglichkeit geschaffen wird, und zwar unter strengsten Auf­lagen, den Embryo zu untersuchen, bevor er eingepflanzt wird, bevor eine Schwanger­schaft besteht, sodass die Frauen nicht Gefahr laufen, eine weitere Fehlgeburt hinzu­nehmen.

Was haben denn wir zurzeit? Welche Realität gibt es denn? – Wir haben zurzeit die Abtreibungsmöglichkeit bis zum dritten Lebensmonat. Ich habe hier noch keinen Auf­schrei gehört. Wir haben die Möglichkeit der Abtreibung bis kurz vor der Geburt des Kindes, wenn dieses behindert ist, also eine Schwangerschaft auf Probe.

Ich meine, dass wir den Frauen gerade mit diesem Gesetz Unterstützung geben kön­nen, ihnen die Chance geben, vielleicht doch ein Kind zu bekommen. Die PID könnte diese Familien von solchen zerstörerischen Genen befreien, das muss man ganz offen sagen, damit auch ihre Kinder gesund durchs Leben gehen können.

Ich möchte noch etwas erwähnen, und das wurde auch schon vom Kollegen Scherak angesprochen. Was haben wir zurzeit? – Zurzeit fahren die Frauen, die Paare ins Aus­land und lassen genau diese Methode durchführen, und zwar um sehr viel Geld, das die gewöhnliche Österreicherin, die sich auch Kind wünscht, nicht hat.

Wir wissen aber nicht, ob dabei im Ausland auch jene vorbereitenden Maßnahmen und auch die Nachbehandlungen durchgeführt werden, die die diese Frauen brauchen. Ich weiß nur aus einem konkreten Fall, dass es keine Vorbereitung gegeben hat, weder medizinisch noch juristisch und auch keine anschließende psychologische Betreuung der Frau danach. Daher halte ich dieses Fortpflanzungsmedizingesetz und speziell die PID für einen wichtigen Schritt für die Frauen und für die Familien.

Es ist ja nicht so, dass das erst gestern passiert ist. Die Bioethikkommission hat sich ja schon seit einigen Jahren damit beschäftigt und man konnte darauf aufbauen. Ich bin unserem Herrn Bundesminister Brandstetter sehr dankbar dafür, dass er mit viel Fein­gefühl, mit scharfen und hohen Grenzen diese PID umschließt, um Missbrauch in die­sem Bereich zu verhindern.

Mir war sehr wichtig, dass die vorgesehene psychologische Beratung für die Eizellen­spenderin jetzt mit dabei ist. Dafür bin ich, wenn ich an die Nachverhandlungen denke, auch den Grünen sehr dankbar. Es ist sehr wichtig, dass eine Verschärfung des Kom­merzialisierungsverbotes stattfinden wird und vor allem, dass es eine Transparenz durch jährlich veröffentlichte Berichte zu diesem Thema geben wird. Diese Berichte sind notwendig, damit wir wissen, wo wir ansetzen müssen und wie sich dieser so heik­le Themenbereich in der Gesellschaft entwickelt.

Eines möchte ich auch noch sagen. Es wurde heute schon vieles gesagt, aber das noch nicht. Was bleibt denn in Österreich verboten, das in anderen Ländern längst gang und gäbe ist? – In-vitro-Fertilisationen ohne medizinische Indikation wird es nicht geben. Keine fortpflanzungsmedizinische Maßnahmen für Alleinstehende; kein Social


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