Egg Freezing, also kein Entnehmen der Eizellen, Einfrieren und Wieder-Herausnehmen, wenn man sie einige Jahre später braucht. Das wird es nicht geben. Keine Leihmutterschaft. Das wäre Ausbeutung der Frauen, ganz klar. Kein Klonen, keine Eingriffe in die Keimbahnen und natürlich keine Designerbabys – all das muss man auch dazusagen. Dieses Gesetz bringt eine Verbesserung für Frauen, für die Familien.
Ich hoffe sehr, dass wir uns hier in der Folge noch weiter damit beschäftigen werden, denn wir stehen am Anfang einer völlig neuen Gesellschaftsordnung, und die wird auch hier im Hohen Haus zu diskutieren sein.
Ich bedanke mich bei der Frau Bundesministerin, beim Herrn Bundesminister, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen, die in den Ausschüssen teilweise über ihren Schatten springen mussten. Ganz großartig, weil hier natürlich auch sehr viel persönliche Betroffenheit dabei ist.
Vor allem möchte ich mich aber bei den Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die uns, wie schon gesagt wurde, angerufen haben, Mails geschickt haben und auch ihre Bedenken geäußert haben. Wir haben versucht, das nicht nur ernst zu nehmen, sondern auch in den Entschließungsantrag und den Änderungsantrag miteinzubringen. Dafür danke ich allen Bürgerinnen und Bürgern ganz, ganz herzlich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Glawischnig-Piesczek.)
13.53
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ehmann zu Wort. – Bitte.
13.53
Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Werte KollegInnen! Hohes Haus! Mit der heutigen Gesetzesvorlage wird aus unserer Sicht die Diskriminierung von Frauen, aber vor allem auch von gleichgeschlechtlichen Paaren beseitigt. Mit dem Gesetz wird nämlich sichergestellt, dass nicht nur die Samenspende, sondern auch die Eizellenspende möglich wird.
Ich möchte nochmals verstärkt darauf hinweisen, dass es dabei uns und keinem hier um Geschäftemacherei geht, sondern um die berechtigte Erfüllung des Kinderwunsches auch von gleichgeschlechtlichen Paaren. Durch das Vermittlungs- und Kommerzialisierungsverbot verhindert man weiterhin die Leihmutterschaft, die selbstverständlich verboten bleibt, denn die Eizellen einer dritten Frau dürfen nur verwendet werden, wenn die Empfängerin nicht fortpflanzungsfähig ist.
Die Leihmutterschaft bleibt also verboten. Damit wird auch verhindert, dass Agenturen wie beispielsweise in den USA oder auch im verbilligten Indien die Leihmutterschaft gar zu einem Wirtschaftszweig auf dem Rücken der Betroffenen machen.
Es geht aber auch darum, den potenziellen Kinderwunsch für Betroffene eben zu ermöglichen beziehungsweise die bisher bestehende Diskriminierung zu beseitigen. Ich denke, das wird mit dieser Gesetzesvorlage erreicht.
Oftmals wurde heute schon das Kindeswohl angesprochen. Paaren, die sich zur Verantwortung, lebenslang ein Kind zu begleiten, entschieden haben, wird das Kindeswohl wohl nicht wirklich egal sein – da sind wir uns, glaube ich, einig.
Zu den populistischen Argumenten, die da teilweise von Oppositionsparteien kommen, vor allem von der FPÖ, vom Herrn Kickl, dem die Debatte so wichtig ist, dass er sie fast zur Gänze versäumt, möchte ich nur zwei Sachen sagen: Entweder ist es ihm darum gegangen, rein konservative Kräfte zu provozieren, oder er hat die Trennung von Staat und Religion noch nicht ganz verstanden. Hier im Parlament, am Rednerpult der-
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