Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 103

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

artig die Schöpfung zu strapazieren, das musste wohl nicht sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Abg. Walter Rosenkranz: Schade, dass der Herr Jarolim nicht da ist! Er hätte seine Bemerkung gemacht: Schwa­che Rede! Der Herr Jarolim fehlt mir bei so was!)

13.56


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.

 


13.56.20

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte zu Beginn nur eine kleine Frage stellen: Wer von Ihnen allen ist perfekt? Sind Sie perfekt, Herr Klubobmann Schieder, oder Sie, Herr Klubobmann Strolz, oder Sie, Frau Ministerin Oberhauser? Vielleicht machen wir kurz eine Probe aufs Exempel. Wer perfekt ist, möge bitte die Hand heben. (Niemand hebt die Hand. – Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.) – Sie la­chen. Wenn man behindert ist, kann man in seiner Unperfektheit perfekt sein.

Im Zusammenhang mit der Präimplantationsdiagnostik, dem Selektionsverfahren zwi­schen wertem und nicht wertem Leben stellt sich die Frage: Welches Baby ist perfekt? Ich habe viele behinderte Freunde, die, wenn es das Verfahren schon früher gegeben hätte, nicht auf der Welt wären, da sie in den Augen der Ärzte nicht als perfekt gegol­ten hätten. Auch in Zukunft, wenn das Selektionsverfahren weitergeht, stellt sich die Frage, ob nicht auch das Risiko im Zusammenhang mit Krebs, Brustkrebs oder ande­ren Krankheiten zu einem Selektionsverfahren führt.

Frau Ministerin! In der „Presse“ haben Sie eine Aussage gemacht, die mich sehr zum Nachdenken veranlasst hat. Sie haben gesagt: „Aber ein perfektes Baby abzutreiben ist verboten. Das ist ein Verbrechen.“ – Natürlich gebe ich Ihnen recht, ein Kind nach dem anderen abzutreiben, bis das perfekte Kind auf die Welt kommt, ist ein Verbre­chen. Aber wer sagt, dass die Kinder vorher nicht auch schon perfekt waren? Ist nicht auch ein behindertes Kind ein perfektes Kind? – Für mich: Ja.

Wie die Befürworter sagen, ist die Präimplantationsdiagnostik besser als eine späte Se­lektion durch Spätabtreibungen. Und was bei den Spätabtreibungen geschieht, ist wirk­lich unerträglich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.) Es wird schon bei Verdacht auf eine schwere Behinderung bis zur Geburt abgetrie­ben – das betrifft nicht die Fristenregelung, das geht über sie hinaus. Ab der 22. Le­benswoche ist ein Baby außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig. Und was wird gemacht? Die Ärzte töten das Kind im Mutterleib durch einen Herzstich, durch eine Ka­liumchlorid-Spritze. Das ist in Österreich legitimiert und das ist auch ein Verbrechen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Hofer und Vavrik. – Ruf bei den Grünen: Das ist kein Verbrechen!)

Frau Ministerin Oberhauser, ich appelliere an Sie, dass wir in den nächsten Monaten darüber diskutieren, wie man dieses Unrecht beseitigen kann. In Deutschland wurde die PID eingeführt und die eugenische Indikation gestrichen. Es gibt eine Bedenkzeit zwischen Diagnose und Abtreibung.

Das Fortpflanzungsmedizingesetz wirft wichtige gesellschaftspolitische Fragestellun­gen auf, weswegen ich dankbar bin, dass wir diese im Klub ordentlich und ausreichend – teilweise heftig – diskutiert haben. Danke dafür an Herrn Klubobmann Lopatka. Das sind Fragen, die die Sichtweisen des Lebens und wichtige gesellschaftspolitische Fra­gestellungen berühren, wie die Verantwortung gegenüber der nächsten Generation. Wir dürfen bei diesen Fragestellungen nicht nur die Selbstverwirklichung von Erwach­senen im Auge haben, sondern vor allem das Wohl des Kindes. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite