Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 104

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Meine Damen und Herren, für mich ist die Menschenwürde – die unantastbar ist – der Gradmesser der Politik und aus meiner Sicht gilt sie auch für Menschen, die scheinbar nicht perfekt sind. Diesen fühle ich mich verpflichtet, weswegen ich diesem Gesetz per­sönlich nicht zustimmen kann. Aber streichen wir die eugenische Indikation und schrei­ben wir die Menschenwürde in die Verfassung! – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ so­wie bei Abgeordneten von NEOS und Team Stronach.)

14.04


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


14.05.00

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe BesucherInnen und Zu­hörerInnen auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Lassen Sie mich vorweg sa­gen, dass ich tiefen Respekt vor den Ansichten, die Abgeordneter Huainigg als Vertre­ter der Behinderten und als Behinderter selbst hier in seiner Rede geäußert hat, habe. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Allerdings ist die Frage nicht, ob perfekt oder nicht perfekt, sondern ob schwerwiegend behindert, lebensbedrohlich krank, nicht gesund und gesund beziehungsweise etwas dazwischen. Diese Frage haben wir uns bei der Zulassung der Präimplantationsdiagnos­tik zu stellen.

Es geht auch nicht um die Frage, was jede Schwangere, die auf natürliche Weise schwanger geworden ist, heute schon machen kann, nämlich sich im Rahmen einer Fruchtwasseruntersuchung darüber zu informieren, ob ihr Kind gesund oder nicht gesund ist beziehungsweise ob ihr Kind gesund oder nicht gesund geboren wird, und sich dann zu entscheiden: Schaffe ich das? Schafft das meine Familie? Möchte ich das? Es geht auch nicht darum, dass man ein Kind in vitro zeugt, das heißt im Re­agenzglas eine Eizelle und eine Samenzelle vereinigt, und dann fragt: Möchte ich die­ses Kind? Schaffe ich das? Kann ich das? Und ist dieses Kind schwerwiegend krank?

Bei einem Schwangerschaftsabbruch kann ich mich – was ich für gut halte – jederzeit als Frau entscheiden, ob ich die Schwangerschaft möchte oder nicht.

Bei einer Präimplantationsdiagnostik – wir rechnen mit zirka 30 Fällen im Jahr – kön­nen wir mittels der schwerwiegenden Einschränkungen, die im Gesetz stehen und die von vielen erläutert wurden, entscheiden: Macht man eine Präimplantationsdiagnostik? Lässt man diese überhaupt zu? – Es stimmt deshalb nicht, dass das, was wir hier schaffen, zu einer Unterscheidung zwischen wertem und unwertem Leben, wie einige gesagt haben, oder zwischen perfekt und nicht perfekt führt. Wir gestatten in sehr ein­geschränkten Fällen Frauen, keine Schwangerschaft auf Probe einzugehen.

Ein betroffener Vater hat das bei einer Fernsehdiskussion mir gegenüber geäußert, weswegen ich ein Beispiel bringen möchte, was das überhaupt heißt: Es geht um ein Elternpaar; der Vater weiß, dass er Träger einer Erberkrankung ist. Er weiß das, weil sein erstes Kind mit einer schwerwiegenden, dauerhaften und für das Kind sehr schmerz­haften Erkrankung zur Welt gekommen ist. Dieser Vater hatte in Österreich nicht die Möglichkeit zu sagen, ja, ich möchte ein zweites Kind. Bekommt meine Frau es auf na­türlichem Weg, muss ich damit rechnen, dass ich meine Krankheit weitergebe und wie­der wirklich schweres Leid verursache.

Dieses Paar war gezwungen, ins Ausland zu gehen und dort eine künstliche Befruch­tung mit einer Präimplantationsdiagnostik zu machen. Er ist jetzt Vater eines zweiten, gesunden Kindes. Was ist daran verwerflich, diesem Vater die Möglichkeit zu geben, zu sagen, ich möchte ein zweites Kind, ich möchte ihm Leid und Qual ersparen und ich kann das hier in Österreich unter sehr, sehr strengen Regeln machen?

 


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