Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 105

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Deswegen freue ich mich – ich glaube, die Abgeordnete Musiol war die Erste, die ge­sagt hat, sie freue sich sehr –, dass wir dieses Gesetz heute hier verabschieden. Ich freue mich sehr, weil wir dann nicht mehr sagen: nicht bei uns in Österreich, geht wo­anders hin; sondern dass wir das in Österreich unter sehr, sehr strengen Kriterien bei weiterhin verbotener Präimplantationsdiagnostik zulassen, also nur in einigen sehr schwer­wiegenden Fällen mit einem strengen Reglement.

Der zweite Grund, warum ich mich sehr freue, ist, dass Frauen in gleichgeschlechtli­chen Partnerschaften, wie dasjenige Pärchen, das dieses Gesetz zu Fall gebracht hat – das ich aus einer Fernsehdiskussion kenne und auch oben auf der Galerie se­he –, hier in Österreich ganz legal eine Samenspende empfangen können. Und zu den vielen, die vom Kindeswohl reden: Bitte, was, wenn ich ein Kind mittels einer Samen­spende bekommen möchte, kann es Besseres geben, als dass eindeutig registriert ist, von wem das Kind stammt, und dass dieses Kind später einmal das Anrecht hat zu er­fahren, wer sein Vater ist?!

Was war bis jetzt? – Verantwortungsvolle Paare, die sich eine Samenspende entweder im Ausland oder bei Freunden besorgt haben, haben natürlich ihre Kinder darüber auf­geklärt, wer ihr Vater ist und wie sie zustande gekommen sind. Wenn das aber nicht so wäre, dann hätte dieses Kind nicht einmal die Chance, jemals – über ein Register oder irgendetwas – zu erfahren, wer sein Vater ist und woher es kommt. In Österreich wird das auf eine sehr, sehr gute Art und Weise geregelt. (Beifall bei SPÖ und Grünen so­wie des Abg. Pock.)

Die ZuseherInnen an den Bildschirmen waren bei der Diskussion, die im Gesundheits­ausschluss geführt wurde, ja nicht dabei. Das war eine fast fünf Stunden andauernde Diskussion, die auf einem sehr, sehr guten, sehr kontroversen Niveau geführt wurde. Einerseits wurde sehr lange im Gesundheitsausschuss darüber diskutiert, andererseits wurde – bereits vor meiner politischen Tätigkeit in diesem Haus – seit 2004 in der Bio­ethikommission immer wieder die Frage gestellt: Wie, bitte, passt man das Fortpflan­zungsmedizingesetz in Österreich den internationalen Standards an? – Es ist uns jetzt gelungen.

Ich bedanke mich bei allen Fraktionen sehr herzlich für die sehr klare Diskussion – auch für jene im Gesundheitsausschuss. Ich bedanke mich beim Koalitionspartner. Es ist mir bewusst, dass dieses Thema nicht einfach zu diskutieren war, dass viele Ge­spräche geführt wurden und dass die Diskussion sehr kontroversiell gelaufen ist. Ich bedanke mich bei den Grünen und ich bedanke mich bei den NEOS für den wirklich sehr konstruktiven Dialog und auch für die Fragen: Wie kann man dieses Gesetz noch verbessern, wie kann man noch weitermachen?

Dies ist wahrscheinlich nicht das Ende, sondern ein Prozess, der uns wohl für die nächs­ten Jahre, Jahrzehnte begleiten wird. Ich hoffe, dass dieser Prozess weiterhin in so gu­ter gemeinsamer Art und Weise verläuft, zum Wohle der in Österreich lebenden Men­schen und der hoffentlich gesunden Kinder oder nicht perfekten Kinder oder perfekten Kinder – denn für Eltern sind Kinder immer perfekt –, die auf diese Welt kommen wer­den. Ich hoffe, dass dieses Gesetz ordentlich genützt wird. Danke schön. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.11


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Durchschlag zu Wort. – Bitte.

 


14.12.01

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin Oberhau­ser! Herr Minister Brandstetter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Wie bereits von Frau Ministerin Oberhauser angesprochen, haben wir alle uns die Entscheidung nicht leichtgemacht. Es war ein langes Ringen zwi-


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