schen den ethischen Wertvorstellungen jedes Einzelnen, zwischen den vorhandenen berechtigten Wünschen und natürlich den auf der anderen Seite auch berechtigten Ängsten.
Schlussendlich ist es aber ein Gesetz geworden, dem zumindest ich persönlich aus verschiedensten Gründen und mit gutem Gewissen zustimmen kann. Es waren drei Themenbereiche, die in den hunderten Mails, die wir bekommen haben, immer wieder zur Sprache gekommen sind.
Zum ersten Themenbereich: Im Rahmen der PID war dies auf der einen Seite die Gefahr der Selektion und auf der anderen Seite – und das ist heute auch schon angesprochen worden – die befürchtete Gefahr des Designerbabys.
Durch die sehr starke Einschränkung der PID und durch das durchgängige Prinzip der Subsidiarität kann man, glaube ich, das Designerbaby – also: ich wünsche mir ein sportliches Kind, brünett und grünäugig – auf jeden Fall ausschließen. Was die Selektion betrifft, ist diese natürlich nicht wünschenswert, und es gibt ganz, ganz wenige Fälle, in denen sie hingenommen wird.
Ich habe 25 Jahre als Bobath-Therapeutin mit zum Teil schwerstbehinderten Kindern gearbeitet. Ich hatte auch eine Familie mit zwei schwerstbehinderten Kindern in Betreuung – genetisch schwer behinderten Kindern –, und beide Kinder sind vor dem 18. Lebensjahr gestorben. Ich möchte denjenigen unter Ihnen sehen, der so einer Familie dann sagt: Es gibt zwar die Möglichkeit, in einem Achtzellstadium festzustellen, ob bei einer zweiten Schwangerschaft dieses zweite Kind auch diese schwere Behinderung bekommen würde, aber es tut mir herzlich leid, das habe ich nicht verantworten können, das geht bei uns leider nicht, fahren Sie ins Ausland.
Also wer von Ihnen könnte das!? – Ich könnte es guten Gewissens nicht tun. Ich fände das zynisch. Daher finde ich die Art und Weise, wie wir die PID regeln, sehr, sehr gut. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Zum zweiten Themenbereich: Das war die Eizellenspende. Auch in der ÖVP hatten wir immer ein Problem damit, wenn es um die Frage geht: Beutet man den Körper der Frau aus? – Ich glaube, dass dies durch dieses ganz, ganz starke Kommerzialisierungs- und Werbeverbot sehr gut verhindert wird. Frau Kollegin Schittenhelm hat darauf hingewiesen, dass es schon sehr viele Frauen gibt, die das in Anspruch nehmen, die das beispielsweise in Tschechien in Anspruch nehmen, dort allerdings dann mit anonymen Eizellenspenden.
Auch wenn im Ausschuss das Argument gebracht worden ist, dass es eine Untersuchung gibt, wonach viele Frauen oder Eltern es ihren Kindern nicht sagen, woher sie kommen: Wenn ich eine anonyme Eizellenspende empfangen hätte und dem Kind dann sagen muss, ja, es tut mir leid, ich weiß nicht, ob deine Mutter eine Hochschulprofessorin ist oder vielleicht auch eine Kleinkriminelle, ich kann es dir nicht sagen, dann würde ich es, ehrlich gesagt, meinem Kind auch nicht sagen
Zum dritten Themenbereich: Das ist die künstliche Befruchtung. Diese ist zum Teil vom VfGH vorgegeben. Es wird dabei immer das Argument des Anschlags auf die klassische Familie vorgebracht. Das sehe ich nicht so.
Für mich ist das schlicht und einfach eine Erweiterung der Familie. In keinem Gesetz steht, dass ich als heterosexuelle Frau und Mutter von zwei Kindern meine Geschlechtlichkeit ändern müsste oder dass das nur den homosexuellen Paaren zur Verfügung steht. Ich sehe das als Erweiterung und daher kann ich – auch gestützt auf sehr viele Diskussionen, die ich mit den ÖVP-Frauen in Oberösterreich geführt habe – sagen: Ich kann diesem Gesetz aus gutem Grunde und mit gutem Gewissen zustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
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