Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 113

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

tigkeiten und Kompetenzen der Masseure im System ausgeweitet werden. Wir stehen dem sehr kritisch gegenüber und werden das auch ablehnen. Ich werde versuchen, Ih­nen das zu erklären.

Wir befinden uns in einer Zeit, in der wir einen massiven Ärztemangel haben. Wir be­finden uns auch an einer Schnittstelle, bei der es auf der einen Seite darum geht, die ärztliche Versorgung aufrechtzuerhalten, und auf der anderen Seite darum, die Experi­mente von Versorgungszentren zu haben. Ich habe das schon mehrmals erwähnt: Viele Überlegungen resultieren aus der Situation, in der wir uns befinden, dass die Auf­wertung von Pflegepersonal kommen soll, die Aufwertung auch im Fall der Masseure, und ich glaube, dass es der falsche Weg ist, einem Ärztemangel zu begegnen, indem man andere Gesundheitsberufe immer mehr aufwertet, ihnen immer mehr Aufgaben überträgt. Ich hege wirklich die massive Befürchtung, dass damit die Gesundheitsver­sorgung schlechter wird, und das ist der Hauptgrund, warum wir gegen dieses Gesetz stimmen werden.

Wir wollen den Hausarzt, bei dem uns seit Jahren versprochen wird, dass er auf­gewertet wird, auch wirklich als den aufgewerteten Hausarzt sehen. Wir möchten ihn nicht ins Eck drängen und ihm immer mehr Kompetenzen entziehen, und diese Be­fürchtung habe ich auch wieder bei diesem Gesetz sehr stark. Das ist der Grund, wa­rum wir diesem Gesetz nicht unsere Zustimmung geben werden. (Beifall bei der FPÖ.)

14.41


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


14.41.05

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätz-
te Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich verstehe nicht, Frau Kollegin Belako­witsch-Jenewein, was dieses Heilmasseurgesetz mit dem Ärztemangel zu tun hat, aber mit diesen Änderungen im Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, mit dem Gesetz des medizinisch-technischen Dienstes, mit dem Medizinischen Assistenzberu­fe-Gesetz werden meiner Meinung nach wesentliche Verbesserungen in der Ausbil­dung herbeigeführt – noch mehr Praxisorientierung, noch mehr Qualität in der Ausbil­dung und vor allem ein erweiterter Zugang bei der Berufsausübung.

Durch die Einführung der Spezialqualifikation „Basismobilisation“ im Medizinischer Mas­seur- und Heilmasseurgesetz wird dem Ausbildungsinhalt Mobilität und Umgang mit Gehhilfen, gerade bei älteren Personen, wenn sie die Massage genießen, ein wichtiger Stellenwert eingeräumt.

Durch die Verkürzung der Ausbildung, die sich aber nur auf den praktischen Teil be­zieht, wird meines Erachtens die Durchlässigkeit der zwei Berufe zueinander klar zum Ausdruck gebracht. Mit den Anrechnungen beziehungsweise der Gleichhaltung der be­reits abgelegten Berufsqualifikationen und der Nachweiserbringung – wie zum Beispiel eine absolvierte Ausbildung oder ein erbrachter Qualifikationsnachweis, eine Berechti­gung zur Ausübung des physiotherapeutischen Dienstes oder ein gleichwertiger Nach­weis über eine medizinisch-technische Ausbildung – wird für die bestehenden Berufs­tätigkeiten sichergestellt, dass diese weiter auch in diesem Bereich und in der Basis­mobilisation ausgeübt werden können.

Mit der Möglichkeit des Einsatzes der Ordinationsassistentinnen und Ordinationsassis­tenten in nicht bettenführenden Stationen oder Organisationseinheiten in den Kranken­anstalten, sprich Ambulanzen, wird für die einzelnen Abteilungen sichergestellt, dass für die betreffenden Personen die Berufsmöglichkeiten erweitert werden können.

Geschätzte Damen und Herren! Mit diesen Gesetzesänderungen wird bei der Ausbil­dung und Ausübung in den betroffenen Gesundheitsberufen die Praxisnähe gestärkt,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite