Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 114

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für beste Berufsausbildung und Qualität gesorgt, der Einsatzbereich erweitert und auch gewerberechtliche Maßnahmen oder Bestimmungen aktualisiert. Für mich, geschätzte Damen und Herren, ist dieses Gesetz ein qualitativ hochwertiges Gesetz, ein praxis- und zukunftsorientiertes Gesetz, und ich darf Ihnen, Frau Bundesministerin Oberhau­ser, recht herzlich gratulieren. (Beifall bei der SPÖ.)

14.44


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


14.44.24

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Mi­nister! Werte Damen und Herren! Liebe Kollegin! Ich sehe bei diesem Gesetz auch keine Schmälerung der Aufgaben der Ärzte, denn diese Regierungsvorlage wurde er­arbeitet, da die derzeit geltenden Anforderungen nicht mehr der Zeit entsprechen und daher neue Ausbildungssysteme erarbeitet worden sind. Die Praxis hat uns eben ge­zeigt, dass die Ausbildung vom gewerblichen Masseur zum medizinischen Masseur sehr umfangreich ist, eine lange Dauer hat und berufsbegleitend kaum zu bewältigen ist. Daher sind die Praxisstunden jetzt von 875 auf 580 herabgesetzt worden, und das zeigt uns, dass bereits erlernte Techniken mit dem Fokus auf kranke Menschen vertieft werden.

Wir werden immer älter, das heißt aber nicht, dass wir länger gesund sind. Deshalb ist die Remobilisation ein wichtiger Faktor und auch wichtig für die Menschen, damit sie relativ lange ein eigenständiges Leben führen können. So gibt es auch die Spezialaus­bildung „Basismobilisation“, bei der eine 80-stündige Zusatzausbildung dazukommt. Mit­hilfe dieser Basismobilisation werden die Leute in der Mobilität verbessert unterstützt, ihnen werden der Umgang mit Gehhilfen und andere Kenntnisse ihrer Bewegungsab­läufe gelehrt. Diese Zusatzqualifikation soll jetzt eben den Heilmasseuren, aber auch den medizinischen Masseuren in einem Dienstverhältnis und auch in freiberuflicher Aus­bildung möglich sein. Das ist eine wichtige Anforderung, die wir für die Zukunft haben, denn die Menschen werden immer älter und brauchen in der Mobilisation Unterstüt­zung.

Wie schon angesprochen, wird auch das MTD-Gesetz entrümpelt und vereinfacht. Es ist dann auch möglich, dass der erlernte Beruf in den sieben Sparten in einem Arbeits­verhältnis, aber auch im freiberuflichen Bereich ausgeübt werden kann. Dieses Gesetz ist eine gute Möglichkeit, um die Betroffenen schneller genesen zu lassen und der de­mografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Daher ist es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.47


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mück­stein. – Bitte.

 


14.47.08

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Auch wir werden diesem Gesetzespaket zu­stimmen. Ich kann dieser Kritik ebenfalls nicht folgen. Besonders positiv finde ich die Vereinfachung der Berufsausübungsregelungen im MTD-Gesetz. Wir brauchen eine Vor­bereitung für die Primärversorgungszentren, und es ist dann wichtig, dass es keine Einschränkungen bezüglich des Arbeitgebers beziehungsweise des Beschäftigungs­verhältnisses gibt, sonst wären diese neuen Konstellationen gar nicht möglich. Auch die Verkürzung der Aufschulung der gewerblichen Masseure zum Heilmasseur finde ich gut, zeitgemäß und notwendig.

Wir haben zwei Anregungen beziehungsweise Veränderungswünsche, nämlich in Be­zug auf die Zusatzqualifikation „Basismobilisation“, und denken, dass es sich dabei um


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