eingebracht im Zuge der Debatte über ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinische Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden
Begründung
Sie Inkrafttreten des „Bundesgesetzes über die Berufe und die Ausbildungen zum Medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (MMHmG) am 1. April 2003 muss zwischen dem Heilmasseur bzw. dem Medizinischen Masseur sowie dem gewerblichen Masseur unterschieden werden.
Die Vielzahl an unterschiedlichen Tätigkeits- und Kompetenzprofile, die auf Basis des MMHmG und der Gewerbeordnung geschaffen worden sind, haben große Unsicherheit unter den MasseurInnen hervorgerufen und bedrohen den existenzsichernden Berechtigungsumfang des gesamten Berufsstandes.
Dringend notwendig wäre es, das Berufsbild des gewerblichen Masseurs an das des Medizinischen und des Heilmasseurs heranzuführen. Derzeit ist es z.B. nicht möglich, dass gewerbliche Masseure in Deutschland arbeiten können.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit sowie der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetzes (MMHmG) sowie eine Novelle der Gewerbeordnung vorzulegen, welche eine Zusammenführung der bestehenden drei Masseurberufe beinhalten.
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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
14.51
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Interessenvertretungen aus dem Bereich der Masseure und Heilmasseure haben sich zu Wort gemeldet, weil sie qualitative Verschlechterungen befürchten, und dafür kann natürlich niemand sein und ist auch niemand. Deswegen wird es darum gehen, darauf zu achten, dass die Qualität der Leistungserbringung gesichert bleibt, wenn wir mehreren Berufsgruppen die Basismobilisation zugänglich machen, und gleichzeitig auch sicherzustellen, dass eine Leistung flächendeckend erbracht werden kann und genug Personen zur Verfügung stehen, die das auch tun können.
Der Qualitätsfrage können wir aber nicht beikommen, indem wir eine Berufsgruppe gegen eine andere ausspielen. Deswegen ist es im Sinne aller, wenn wir auf den Wissenstransfer zwischen den Gesundheitsberufen achten, etwa indem die Physiotherapeuten, deren Tätigkeitsbereich weit über das hinausgeht, was wir heute behandeln können, am Praxispart der Basismobilisationsausbildung mitwirken.
Daher bringen wir folgenden Antrag ein:
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