Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 117

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eingebracht im Zuge der Debatte über ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinische Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz und das Medizinische Assistenz­berufe-Gesetz geändert werden

Begründung

Sie Inkrafttreten des „Bundesgesetzes über die Berufe und die Ausbildungen zum Me­dizinischen Masseur und zum Heilmasseur (MMHmG) am 1. April 2003 muss zwischen dem Heilmasseur bzw. dem Medizinischen Masseur sowie dem gewerblichen Masseur unterschieden werden.

Die Vielzahl an unterschiedlichen Tätigkeits- und Kompetenzprofile, die auf Basis des MMHmG und der Gewerbeordnung geschaffen worden sind, haben große Unsicherheit unter den MasseurInnen hervorgerufen und bedrohen den existenzsichernden Berech­tigungsumfang des gesamten Berufsstandes.

Dringend notwendig wäre es, das Berufsbild des gewerblichen Masseurs an das des Medizinischen und des Heilmasseurs heranzuführen. Derzeit ist es z.B. nicht möglich, dass gewerbliche Masseure in Deutschland arbeiten können.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit sowie der Bun­desminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden aufgefordert, dem Na­tionalrat eine Novelle des Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetzes (MMHmG) sowie eine Novelle der Gewerbeordnung vorzulegen, welche eine Zusammenführung der bestehenden drei Masseurberufe beinhalten.

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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


14.51.59

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Die Interessenvertretungen aus dem Bereich der Masseure und Heilmasseure haben sich zu Wort gemeldet, weil sie qualitative Verschlechterun­gen befürchten, und dafür kann natürlich niemand sein und ist auch niemand. Des­wegen wird es darum gehen, darauf zu achten, dass die Qualität der Leistungserbrin­gung gesichert bleibt, wenn wir mehreren Berufsgruppen die Basismobilisation zugäng­lich machen, und gleichzeitig auch sicherzustellen, dass eine Leistung flächendeckend erbracht werden kann und genug Personen zur Verfügung stehen, die das auch tun können.

Der Qualitätsfrage können wir aber nicht beikommen, indem wir eine Berufsgruppe ge­gen eine andere ausspielen. Deswegen ist es im Sinne aller, wenn wir auf den Wis­senstransfer zwischen den Gesundheitsberufen achten, etwa indem die Physiothera­peuten, deren Tätigkeitsbereich weit über das hinausgeht, was wir heute behandeln kön­nen, am Praxispart der Basismobilisationsausbildung mitwirken.

Daher bringen wir folgenden Antrag ein:

 


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