Abänderungsantrag
der Abgeordneten Loacker, Kollegin und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„In Artikel I Z 13 wird dem § 70a Abs. 4 folgender Satz angefügt:
‚Dabei ist jedenfalls auch Supervision durch einen Physiotherapeuten sicherzustellen.‘“
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In angemessener Zeit wäre eine Evaluierung dieser Regelungen notwendig. Frau Bundesministerin Oberhauser, ich bitte Sie, ein Auge darauf zu haben. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
14.53
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Loacker soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen
zu TOP 2: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (444 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden (451 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der der Regierungsvorlage (444 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden (451 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
In Artikel I Z 13 wird dem § 70a Abs. 4 folgender Satz angefügt:
„Dabei ist jedenfalls auch Supervision durch einen Physiotherapeuten sicherzustellen.“
Begründung
Im Sinne der Patient_innensicherheit und der Gewährleistung eines hohen qualitativen Standards der neuen Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation muss eine entsprechende fachliche Supervision im Rahmen des Praxisteils vorgesehen werden. Eine solche Supervision soll durch einen Physiotherapeuten/eine Physiotherapeutin erfolgen, um einen Wissenstransfer durch die Berufsgruppe, deren fachlicher Fokus auf Entwicklung und Funktionsweisen des Bewegungssystems liegt, zu gewährleisten, sodass die Intention, die steigende Nachfrage nach dieser Dienstleistung im Gesundheitssystem zu befriedigen, auf hohem qualitativen Niveau erfüllt werden kann.
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Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser. – Bitte, Frau Bundesministerin.
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