Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 230

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ein paar Vertreter des öffentlichen Dienstes so lang hier ausgeharrt haben, um zu schauen, ob sie von den Abgeordneten und insbesondere von den Regierungsparteien noch ernst genommen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Worum geht es bei diesem Tagesordnungspunkt? – Es geht darum, dass eine unge­rechte rechtliche Situation im Besoldungsrecht der Beamten, die im November 2014 durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben wurde, jetzt re­pariert werden soll. Der Hintergrund geht bereits in das Jahr 2005 zurück, als ein Be­amter ein Verfahren angeregt hat, weil er diskriminiert wurde, weil er ungerecht behan­delt wurde mit seinen Anrechnungszeiten. Es gab dann bereits 2009 eine Entschei­dung des Europäischen Gerichtshofs, in der dieser festgestellt hat, dass die österrei­chische rechtliche Regelung nicht konform mit dem Unionsrecht ist.

2010 gab es eine neue gesetzliche Regelung, die das hätte reparieren sollen. Damals haben wir auch schon ganz massiv kritisiert, dass diese neue Regelung wiederum auf­gehoben werden wird. Und tatsächlich erging im November 2014 eine neue Entschei­dung des Europäischen Gerichtshofs, die besagt, dass unsere jetzt zum wiederholten Mal reparierte Regelung wiederum unionsrechtswidrig ist, und zwar mit der Begrün­dung: Bestehende Ungerechtigkeit kann nicht mit neuerlicher Altersdiskriminierung ge­heilt werden. – So weit, so klar.

Es gab also jetzt den Vorschlag, das müsse geheilt werden. Wir wurden als Opposi­tionspartei ersucht, dass wir einen außerordentlichen Verfassungsausschuss durchfüh­ren. Diesen Montag, also vorgestern, sollte dieser stattfinden. Wir stimmten zu, denn wir wollen ja konstruktiv sein, wir wollen uns ja nicht querlegen.

Was passierte? – Am letzten Freitag um 17.30 Uhr kam ein 46 Seiten langer Antrag – ohne Erläuterungen, ohne Hintergrund darüber, ob das finanzielle Auswirkungen hat, natürlich auch ohne jedes Begutachtungsverfahren. Ein 46-seitiger Antrag, der am Montag zur Abstimmung kommen sollte! – Natürlich konnten wir am Montag bei die­sem Verfassungsausschuss dem nicht zustimmen. Es wurde dann weiterdiskutiert.

Was passierte dann? – Gestern um 21.30 Uhr kam ein neuerlicher Abänderungsan­trag, wiederum 16 Seiten, wiederum ohne Erläuterungen, natürlich ohne Begutachtung, die wir verlangt haben, und das soll hier und jetzt abgestimmt werden. Und das alles auf dem Rücken von Beamten, von öffentlich Bediensteten! Das ist allein schon von der Vorgangsweise her, ohne dass ich jetzt noch auf den Inhalt eingehen kann, unzu­mutbar und untragbar. (Beifall bei der FPÖ.)

Man muss sich das so vorstellen, wie wenn ein Mieter einen Prozess gegen den Haus­eigentümer anstrengt, weil er zu viel Mietzins bezahlt hat, diesen Prozess jahrelang führt, letztendlich gewinnt – und der Vermieter, der Hauseigentümer hat plötzlich die Möglichkeit, das Gesetz zu ändern, damit diese überhöhte Miete nicht zurückbezahlt werden muss. Genauso ist es hier: Der Vermieter, das ist die Republik Österreich, die den Beamten hier offensichtlich etwas schuldig ist, die jetzt das Gesetz ändert, um nicht zahlen zu müssen. Das ist eine Vorgangsweise, die untragbar ist – und das Gan­ze noch unter dem Gesichtspunkt dieser Vorgangsweise, die ich gerade geschildert ha­be. Ein Zustand, der wirklich dieser Republik nicht würdig ist! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man sich diese Vorgangsweise anschaut – und ich bin überzeugt, es ist schlicht und einfach so, dass keiner der hier Anwesenden, auch von jenen, die sich im Besol­dungsrecht bedeutend besser auskennen als ich, wirklich durchblickt, was in diesen letzten paar Tagen hier vorgelegt wurde –, dann ist Vertrauen hier schlicht und einfach nicht mehr angebracht. Wer so agiert, fürchtet, dass genauer hingeschaut wird, dass kontrolliert wird. Unsere Zustimmung hat er nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

21.13

 


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