her jetzt damit an, die Mehrheit diskriminieren zu wollen! Das ist der Punkt. (Abg. Strache: Aber die österreichische Bevölkerung, die die traditionelle Hymne will, ist eine Mehrheit!)
Wenn Sie über die Hymne reden, dann wäre es ganz anders, wenn es weniger aufgeregt wäre, wenn Sie darüber reden würden, dass die derzeitige Form der Hymne nicht passend ist und dass wir vielleicht eine andere brauchen. Aber dass Sie die Töchter jetzt wieder herausnehmen wollen, das ist wohl ein Widerspruch in sich. (Abg. Strache: Das hat die Bevölkerung nie gewollt!) Wenn mehr als die Hälfte der Bevölkerung weiblich ist, dann verdient dieser Teil der Bevölkerung natürlich unsere volle Anerkennung.
Und in diesem Sinne gäbe es nur eine Lösung: Wenn wir jetzt danach trachten, die Mehrheit anzuerkennen, dann müssten wir die Söhne streichen und nicht die Töchter. (Abg. Strache: Die Bevölkerung verweigert diesen Unsinn!) – Ja, ja, der einfache Populismus zieht einfach nicht mehr. (Abg. Strache: Die Bevölkerung singt doch nicht mit!) Ihre paar E-Mails, die Sie jetzt gekriegt haben, (Abg. Strache: Das ist ein Gesetz gegen die eigene Bevölkerung! Die singt doch nicht mit!) Ja, Herr Strache, bleiben Sie bitte bei Ihren Sachen. (Abg. Strache: Gehen Sie einmal ins Fußballstadion!) Im Fußballstadion darf jeder singen, wie er will. (Abg. Strache: Gehen Sie ins Happel-Stadion! – Das ist ja lächerlich!)
Danke schön und einen schönen Abend! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen. – Abg. Strache: Das ist ein Gesetz gegen die eigene Bevölkerung! Das ist ja lächerlich!)
21.08
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ein Schlusswort des Berichterstatters scheint nicht gewünscht zu sein.
Abstimmung über den Antrag des
Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht
393 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen:
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (454 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz und das Finanzprokuraturgesetz geändert werden (457 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte, Herr Abgeordneter.
21.09
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich besonders, dass
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