Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 256

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cherheit und mögliche Kosten bei einem Nichttätigwerden: Das ist die Situation, vor der wir stehen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Deshalb ist es auch in unser aller Verantwortung, dass wir einerseits eine unionsrechtskonforme Lösung anbieten und andererseits eine unionsrechtskonforme Lösung des Gehaltssystems umsetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist klar, dass sowohl das Dienstrecht als auch die besondere rechtliche Situation, die uns vorliegt, durchaus sehr diffizil und kompliziert ist. Ich weiß nicht, ob sich die Damen und Herren schon einmal das Jahr­buch der GÖD angeschaut haben, in welchem das gesamte Dienstrecht enthalten ist, und sich dort den § 12 angesehen haben, der das Thema „Vorrückungsstichtag“ be­handelt. Dieser Paragraph umfasst mittlerweile siebeneinhalb Seiten für die individuelle Vorrückungsfestsetzung eines Bediensteten.

Der Europäische Gerichtshof erkannte am 11. November 2014, dass unsere Regelung altersdiskriminierend ist. Das heißt nicht, dass er erkannt hat, dass sie ungerecht ist, sondern dass sie altersdiskriminierend ist. Konkret ging es dabei um die Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr sowie von Lehr- und Schulzeiten, und das Urteil erging zu einer Rechtslage, die mittlerweile in Reparatur war. Das Urteil wurde dann umgehend von der Dienstrechtssektion und dem Verfassungsdienst – und ich möchte diese Gelegenheit nutzen, mich bei beiden Sektionen für die geleistete Arbeit zu bedanken – eingehend analysiert und geprüft.

Unsere Expertinnen und Experten sind zu folgendem Schluss gekommen: Wir müssen eine Regelung schaffen, die keinerlei Altersdiskriminierung vorsieht. Wir hatten eine besondere Situation in der Reparaturregelung, die aufgehoben wurde und in der auch ein Optionenrecht enthalten war. Das heißt, wir hatten eine unterschiedliche rechtliche Regelung von Altbediensteten und Neubediensteten. Und durch den Weg, den wir da­mals gegangen sind, hat sich eine Altersdiskriminierung ergeben.

Selbstverständlich haben wir – und das möchte ich hier auch betonen – nach der ein­gehenden Analyse mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, die mein Verhandlungs­partner ist, umgehend am 15. Dezember Gespräche aufgenommen und Verhandlun­gen geführt. Wir haben über Weihnachten und Neujahr mehr als ein Dutzend Verhand­lungsrunden gemacht.

Da der Vorwurf kam, dass wir erst so spät hier einen Abänderungsantrag eingebracht haben, möchte ich Folgendes feststellen: Ich habe bis zuletzt daran gearbeitet, mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst eine Einigung zu erzielen, weil es nämlich wichtig ist, dass wir Sozialpartnerschaft leben. Aber auf der anderen Seite waren wir an einen Punkt gelangt, wo man handeln muss, und den Grund für mein Handeln habe ich be­reits mit der Zeitkomponente und mit der Kostenkomponente hier dargelegt.

Bei der Modellerstellung und auch bei den Verhandlungsrunden mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst war uns sowohl das Büro des Vizekanzlers als auch jenes des Fi­nanzministers eine große Unterstützung. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang beim Finanzminister und auch beim Vizekanzler.

Eines möchte ich auch klarstellen: Die Gespräche mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst waren durchaus konstruktiv. In einem oder zwei Redebeiträgen hier hat es zu­vor Anmerkungen gegeben, dass wir erneut einen Abänderungsantrag einbringen. Ich habe es bereits im Verfassungsausschuss dargelegt, und ich werde es heute auch noch einmal darlegen: Warum haben wir einen erneuten Abänderungsantrag? – Weil ich einen offenen Gesprächskanal mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst habe. Wir haben technische Anmerkungen vonseiten der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst be­reits jetzt aufgenommen. Worum handelt es sich dabei? – Einerseits um eine 3-Cent-Rundung, die gerechnet auf das Lebenseinkommen beziehungsweise auf den erwarte­ten Zugewinn im Lebensverdienst, das heißt gerechnet auf 45 Versicherungsjahre, na-


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