türlich auch wichtig ist. Andererseits haben wir qualitätssichernde Maßnahmen bei anderen Gehaltsstaffeln vorgenommen. Und es ist bereits die Valorisierung der März-Gehälter in diesem Abänderungsantrag enthalten.
Eine weitere Regelung, die für die öffentlich Bediensteten durchaus sehr wichtig ist, ist die Opting-Out-Regelung, die auch bereits in diesem Abänderungsantrag enthalten ist. Die Opting-Out-Regelung – die Kollegen im öffentlichen Dienst wissen das – ist die Option eines öffentlich Bediensteten, bei einem All-inclusive-Vertrag zu optieren und die Überstunden ausbezahlt zu bekommen. Auch das ist bereits im Abänderungsantrag enthalten.
Wie gesagt, ich habe diese Änderungen bereits im Verfassungsausschuss angekündigt. Wir haben aber derzeit die Situation, dass wir keine Einigung mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erzielen konnten. Ich habe mir die Resolution der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und auch ihre Forderungen angesehen, wo der Wunsch geäußert wird, dass man innerhalb des ersten Halbjahres noch Verhandlungen führen möchte, über die 0,6 Promille der Abweichung im erwarteten Zugewinn, gerechnet auf den Lebensverdienst, noch Gespräche führen möchte. Und diesen Wunsch verwehre ich der GÖD nicht.
Ich bin der Meinung, dass wir durchaus sehr konstruktiv miteinander arbeiten, dass wir den Gesprächskanal offen halten und dass wir auch die technischen Anpassungen im neuen Modell weiterhin mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst diskutieren. Dagegen wende ich mich nicht. Ich habe immer betont, dass mir eine Zusammenarbeit wichtig ist.
Aber nun zum Modell, das in der Öffentlichkeit durchaus sehr unterschiedlich gesehen und diskutiert wurde.
Dieses Modell unterstreicht die Leitlinien, die wir auch beschlossen haben: auf der einen Seite die EU-Rechtskonformität, das heißt keine Altersdiskriminierung mehr bei den Bediensteten, und auf der anderen Seite die Besitzstandswahrung für alle öffentlich Bediensteten, und zwar budgetschonend für die Steuerzahlerin/den Steuerzahler und somit mit keinen strukturellen Mehrkosten verbunden.
Das neue Gehaltssystem ist eng an die unionsrechtskonforme Lösung in Deutschland angelehnt. Es gilt für alle Bundesbediensteten. Das heißt, auch die derzeitigen Bundesbediensteten werden in das neue System übergeführt. Ansonsten könnte wiederum eine Altersdiskriminierung entstehen.
Wie ich bereits ausgeführt habe, hat die erste Reparatur beim Optionenrecht dazu geführt, dass wir im Gegensatz zu Deutschland, wo auch eine Regelung vor dem Europäischen Gerichtshof gelandet ist, erneut verurteilt wurden. Wir stellen das System komplett um: weg von einer individuellen Anrechnung der Ausbildungszeiten – ich habe es bereits referiert, der derzeitige Paragraph hat ungefähr siebeneinhalb Seiten – hin zu einer pauschalierten, basierend auf spezifischer und tatsächlicher Berufserfahrung.
Im neuen Gehaltssystem finden Sie keinerlei Anknüpfungspunkte an das Alter, das heißt, dass hiermit auch jegliche Altersdiskriminierung für die Zukunft ausgeschlossen ist.
Eines, was in der Diskussion untergegangen ist und was ich hier betonen möchte, ist, dass wir bei der Überführung der Bediensteten in das neue Gehaltssystem kein Minus auf dem Gehaltszettel haben. Mit dem nächsten Biennalsprung werden die Bediensteten in das neue System übergeführt, die erste Vorrückung fällt geringer aus, als nach dem bisherigen System zu erwarten wäre, aber wir haben diesem Umstand insofern Rechnung getragen, als die darauffolgende Vorrückung innerhalb dieses Zeitraumes
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