Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 258

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entsprechend vorgezogen wird, das heißt bei AkademikerInnen 1,5 Jahre, ein halbes Jahr für Maturanten und Maturantinnen und ein Jahr für den Rest. Hiedurch gleicht sich die einmal geringere Gehaltsvorrückung innerhalb des Bienniums, innerhalb der zwei Jahre aus.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Ich bin offen für weitere Gespräche mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, und ich lade Sie auch hier ein, mit  (Abg. Brosz:  das Parlament!) – Aber die Diskussionen im Parlament werden ja öffentlich übertragen, Herr Kollege – oder nicht? (Abg. Brosz: Was wird da öffentlich übertragen, wenn wir Anträge nur ein paar Stunden vorher bekommen?)

Ich lade die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu weiteren Gesprächen ein. Und ich sa­ge es noch einmal, dass wir auch technische Anpassungen vornehmen werden.

Ein weiterer Umstand, der vielleicht in der Diskussion zu kurz gekommen ist: Wir ha­ben ein mathematisches Modell entwickelt, eine 0,6-Promille-Abweichung in der Le­bensverdienstsumme, die zu erwarten war, gerechnet auf 45 Jahre. Diese technische Anpassung werden wir auch lösen, und zwar gemeinsam, wie wir jetzt auch gemein­sam innerhalb der Regierung diesen Lösungsvorschlag erarbeiten werden.

Des Weiteren ist es wichtig, zu sagen, dass wir, wie es auch im Regierungsprogramm festgehalten ist, umgehend mit den Gesprächen zu einer umfassenden Reform des Dienst- und Besoldungsrechts beginnen werden. Ein Punkt eines modernen Dienst­rechts ist ja bereits in diesem Antrag enthalten, nämlich dass etwa Vordienstzeiten, die in der Privatwirtschaft angehäuft wurden, angerechnet werden. Das heißt: Wenn ich bei­spielsweise fünf, sechs Jahre in der Privatwirtschaft tätig war, konnte ich mir das bis dato bis zu sechs Jahren anrechnen lassen. Jetzt haben wir die Bestimmung, dass wir Vordienstzeiten aus der Privatwirtschaft von bis zu zehn Jahren anrechnen können. Das heißt, der Bund wird auch weiterhin ein attraktiver Dienstgeber sein. Und wir wer­den das noch weiter ausbauen.

Aufgrund der Dringlichkeit – Stichwort: Rechtsunsicherheit, Stichwort: einheitlicher Voll­zug, Stichwort: Kostenrisiko –, aufgrund einer Antragslawine und aufgrund einer mögli­chen Kostenlawine ersuche ich Sie, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Neuregelung des Gehaltssystems in der vorliegenden Form zuzustimmen. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.54


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


21.54.27

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Staatssekretärin! Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich festhalten: Mit dieser Umstellung des Besoldungsrech­tes wird kein öffentlich Bediensteter, der derzeit im Dienst ist, einen Nachteil erleiden. Dafür garantieren wir, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Falsch!)

Ich gebe zu, dass die Vorlage, die wir heute beschließen, noch da und dort Unsicher­heit erzeugt, und wir geben zu, dass in der Kürze der Zeit es uns genauso gegangen ist wie Ihnen und wahrscheinlich auch der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und auch den Beamten des Bundeskanzleramtes und dass bei der Durchrechnung jeder einzel­nen Besoldungsgruppe das eine oder andere auch noch anders herauskommen kann, als es ursprünglich geplant war. Daher unterstützen wir die Frau Staatssekretärin bei der Neuberechnung, denn es ist unser Wille, dass in jedem Fall – egal, wie wenig vor dem Minus steht, egal, ob 0,6 Promille oder 0,1 Promille – ein Plus oder ein Plus/Minus Null bei der Neuberechnung herauskommt: jedes Minus ist für uns inakzeptabel. Das wird hier mit unserer Haltung garantiert! (Beifall bei der ÖVP.)

 


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