Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 259

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Meine Damen und Herren! Ich anerkenne das Bemühen der Frau Staatssekretärin, dass sie mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst bis zum letzten Tag eine Einigung zu erzielen versucht hat. Ich anerkenne aber auch, dass die unmittelbar bevorstehenden Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes uns dazu zwingen, jetzt eine Entscheidung zu treffen. Daher bitte ich alle Damen und Herren hier in diesem Haus, das auch mit­zutragen, weil sonst nicht nachvollzogen werden kann, welche Rechtssicherheit ab dem Moment entsteht, zu dem der Verwaltungsgerichtshof entschieden haben wird, und welche finanzielle Unsicherheit für die Republik entstehen wird, wenn die Entschei­dung des Verwaltungsgerichtes in Kraft tritt, noch bevor wir hier eine Neuregelung be­schlossen haben.

Daher, meine Damen und Herren, brauchen wir heute diesen Beschluss. Wir stellen da­mit sicher, dass in Zukunft alle Beamten nicht schlechter gestellt werden. Neu eintre­tende Beamte werden durch das System Verbesserungen erfahren, wie es die Frau Staatssekretärin schon gesagt hat. Und es wird auch sichergestellt, dass es – noch bevor das, was wir heute beschließen, am 1. Juli eine Auswirkung für die aktiven Be­diensteten haben könnte – noch zu Verbesserungen kommen wird.

Zu diesem Zweck bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Re­formen des Dienst- und Besoldungsrechtes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Verbesserungsvorschläge für die aktuelle Änderung der Dienstrechtsgesetze aufgrund der Judikatur des EuGH vorzulegen, wenn eine eingehende Prüfung ergeben sollte, dass mit der Neuregelung ei­ne Beeinträchtigung der Lebensverdienstsumme einhergeht.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, noch im März 2015 die Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zur im Regierungsprogramm vorgesehenen Re­form des Dienst- und Besoldungsrechts mit dem Ziel aufzunehmen, diese bis Ende 2016 als Grundlage für die Erstellung einer Regierungsvorlage abzuschließen.“

*****

(Beifall bei der ÖVP.)

21.58


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Gerstl soeben verle­sene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Gerstl, Pendl, Dr. Beatrix Karl Kolleginnen und Kol­legen

betreffend Reformen des Dienst- und Besoldungsrechtes

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und


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