Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 260

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Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer- Dienstrechtsgesetz, das Landes­vertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonenge­setz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Bundes-Bediensteten­schutzgesetz und das Finanzprokuraturgesetz geändert werden (457 d.B.)

Die unterzeichneten Abgeordneten bekennen sich zu einer Reform des Dienst- und Be­soldungsrechts und unterstützen das Ziel der Regierung, die Verhandlungen dazu bis Ende 2016 als Grundlage für die Erstellung einer Regierungsvorlage abzuschließen.

Aufgrund des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-530/13 ist aber eine unmittelbare Än­derung der Dienstrechtsgesetze erforderlich. Eine nachhaltige Sanierung muss nach Auf­fassung der unterzeichneten Abgeordneten folgenden Prämissen Genüge tun:

- Die neue Rechtslage muss europarechtskonform, das heißt insbesondere diskrimi­nierungsfrei, sein.

- Die neue Rechtslage muss vor dem Hintergrund des Konsolidierungspfades - zu dem sich die unterzeichneten Abgeordneten bekennen - möglichst kostenneutral sein.

- Die neue Rechtslage darf die im Dienst stehenden öffentlich Bediensteten nicht be­nachteiligen. Durch den vorliegenden Abänderungsantrag ist gewährleistet, dass bei der Überleitung die bisherigen Gehälter gewahrt bleiben und dass in weiterer Folge zur Wahrung der Erwerbsaussichten der Zeitpunkt der nächsten Vorrückung vorgezogen wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Verbesserungsvorschläge für die aktuelle Änderung der Dienstrechtsgesetze aufgrund der Judikatur des EuGH vor­zulegen, wenn eine eingehende Prüfung ergeben sollte, dass mit der Neuregelung eine Beeinträchtigung der Lebensverdienstsumme einhergeht.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, noch im März 2015 die Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zur im Regierungsprogramm vorgesehenen Re­form des Dienst- und Besoldungsrechts mit dem Ziel aufzunehmen, diese bis Ende 2016 als Grundlage für die Erstellung einer Regierungsvorlage abzuschließen.

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Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


21.58.17

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Ge­schätzte öffentlich Bedienstete, man muss sich fast bei euch entschuldigen für das, was hier abgeht, denn das ist eigentlich einer Berufsgruppe unwürdig (demonstrativer Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten von NEOS und Team Stronach), die tagein, tagaus ihr Leben für diese Republik riskiert.

Kollege Gerstl! Haben Sie eigentlich bemerkt, dass dieser hier eingebrachte Entschlie­ßungsantrag Ihrer Rede komplett widerspricht? Ist Ihnen das überhaupt aufgefallen? (Beifall bei der FPÖ.)

Sie geben hier vom Rednerpult die Rechtssicherheit ab, dass es zu keinen Einbußen für die Bediensteten kommen wird. Das können Sie ja gar nicht! Und sagen Sie nicht


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