terlagen jedoch keine endgültige Validierung der Kostenneutralität des Modells bzw. der zeitlichen Zahlungsverläufe vorgenommen werden.“
Das heißt, es weiß de facto niemand. – Mich würde interessieren, wer von den Abgeordneten hier herinnen wirklich weiß, was das für Konsequenzen hat. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es niemand weiß! Das heißt, Fakt ist, es wissen alle hier herinnen nicht, welche Konsequenzen das hat. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Wir wissen, dass die letzten zwei Tage mehr als 1 000 E-Mails von Beamten der Justiz gekommen sind – dass wissen wir –, Fakt ist auch, dass diese Vorgangsweise eine Zumutung für den Parlamentarismus ist. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Fakt ist auch, dass die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP Mittäter bei de facto einer Verhöhnung des parlamentarischen Prozesses sind, die ihresgleichen sucht. Meine Damen und Herren! Ich stelle mir eine parlamentarische Demokratie, ich stelle mir ein Parlament nicht so vor. Ich stelle mir ein lebendiges, ein starkes Parlament nicht so vor, und ich glaube, dass solche Abläufe eine Zumutung und eine Verhöhnung dieses Parlaments sind (Ruf bei der FPÖ: Und der Bevölkerung!), die wirklich ihresgleichen suchen. (Beifall bei den NEOS.)
21.38
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Steßl zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.
21.38
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl: Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Werte ZuseherInnen auf der Galerie! Ich glaube, jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um hier einige Klarstellungen zu machen, die ich auch bereits im Verfassungsausschuss getätigt habe. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) – Frau Kollegin, Sie waren nicht dort, aber Ihr Kollege Scherak war im Verfassungsausschuss, wo wir schon eingehend über dieses Gesetz debattiert haben, worauf ich natürlich auch jetzt in meinem Redebeitrag Bezug nehmen werde.
Ich war selbst Parlamentarierin hier in diesem Hohen Haus, und mir ist durchaus bewusst, dass dieser Zeitplan sehr, sehr straff war (Zwischenruf des Abg. Brosz), aber eines muss ich Ihnen sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Besondere Situationen machen auch besondere Vorgänge notwendig (Abg. Deimek: Sagte der Diktator!), die ich hier auch darlegen werde.
Die Situation, die sich derzeit für den Bund stellt, aber nicht nur für den Bund, sondern auch für die Länder oder auch die teilstaatlichen Unternehmen, ist auch besonders: Es besteht derzeit – Herr Kollege Stefan hat in seinem Eingangsstatement ausgeführt, welche Historie wir mit dem Vorrückungsstichtag haben – keine klare Rechtslage, auf Basis derer die Dienstbehörden über Anträge der öffentlich Bediensteten zur Neufeststellung des Vorrückungsstichtages entscheiden könnten.
Bis dato wurden ungefähr 6 000 Anträge auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages an die Dienstbehörden gestellt. Und ohne klare Rechtslage ist ein einheitlicher Vollzug auch im Bund nicht möglich. Für mich als zuständige Staatssekretärin ist es notwendig, dass ich einerseits bei den Dienstbehörden einen einheitlichen Vollzug sicherstelle, dass wir Rechtsunsicherheit in diesem Bereich für die Dienstbehörden und auch für die öffentlich Bediensteten hintanhalten.
Darüber hinaus – das ist auch kurz in der Debatte vorgebracht worden, und das sollte auch nicht unerwähnt bleiben – gilt es, hohe Kosten, die durch ein Nichttätigwerden des Bundes – ich formuliere das nochmals: durch ein Nichttätigwerden des Bundes! – für den Steuerzahler/die Steuerzahlerin entstehen könnten, abzuwenden. Rechtsunsi-
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