gebildete Absolventen vermehrt in unserem Land zu halten. Das wäre also durchaus ein Argument, um eine Änderung zu erwägen. Dagegen spricht, dass man, wenn man hierher kommt, um zu studieren, hier auch studieren und nicht in den Arbeitsmarkt gehen soll. Eine gewisse Gefahr des Missbrauchs ist also nicht von der Hand zu weisen.
Mein Vorschlag ist, dass man das im Ausschuss genau prüft, dass man auch die Quantitäten prüft, sich die bisherigen Erfahrungen anschaut und danach emotionslos und vorurteilsfrei auch im Sinne eines Braingains, wie es ja so gern heißt, entscheidet. Das heißt, dass man auch die Chancen, die sich vielleicht ergeben, sieht und nicht nur die Gefahren fürchtet. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
23.06
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.
23.06
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte nur ganz kurz darauf eingehen, worum es bei diesem Antrag eigentlich geht. Es geht da nur angeblich um die Gleichstellung von Studierenden aus Drittstaaten mit denen aus dem EU-Raum, es geht auch nur angeblich um die Förderung von Studierenden.
In Wahrheit geht es um die sogenannte Arbeitsmarktprüfung, das wissen Sie ganz genau, die eben in diesem § 4 Abs. 7 Z 4 ausgeschlossen wird für bestimmte Personenkreise, unter anderem jetzt auch für den Personenkreis Schüler und Studierende. Da wird nicht geprüft, keine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt, wenn das Beschäftigungsverhältnis weniger als 10 Stunden bei Bachelorstudierenden und weniger als 20 Stunden bei Masterstudierenden beträgt. Das wollen Sie jetzt völlig streichen, also die Prüfung, ob die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts eine Beschäftigung zulässt – und dies angesichts 457 000 Arbeitslosen, Tendenz steigend. Das ist der eine Grund.
Der andere Grund: Der Ist-Zustand ist ja der, dass ohne diese Arbeitsmarktprüfung bereits 10 Stunden beziehungsweise 20 Stunden gearbeitet werden kann. Wenn Studierende nach Österreich kommen, dann sollen sie doch, bitte, vornehmlich studieren und nicht 40 Stunden arbeiten! (Beifall bei der FPÖ.)
23.07
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
23.07
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! In aller Kürze: Es geht ja nicht darum, dass sie 40 Stunden arbeiten, nur darum, dass sie mehr als 10 Stunden arbeiten können im Bachelorstudium oder mehr als 20 im Masterstudium. Faktisch ist es wieder eine ganz absurde Ungleichbehandlung, weil wir wieder aufgrund der Herkunft diskriminieren und Menschen, die wir in Österreich studieren lassen, worüber wir uns auch freuen sollten, nämlich dass die hier studieren, nicht erlauben, in dem Ausmaß, wie sie es gerne hätten, zu arbeiten.
Das sind explizit auch die Studierenden, die es möglicherweise auch mehr benötigen würden, denn das sind Leute aus Drittstaaten, die bei uns Studiengebühren zahlen müssen, die möglicherweise aus nicht so vermögenden Verhältnissen kommen, und es macht meines Erachtens überhaupt keinen Sinn, dass der Staat da wieder sagt: Du darfst arbeiten, aber nur in dem Ausmaß, wie ich mir das vorstelle. Ähnlich haben wir das bei Asylwerbern, dort ist es nicht das Ausmaß, sondern in der Regel die Beschäftigung an sich. Ich verstehe nicht, wieso wir Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminieren müssen und nicht allen die gleichen Möglichkeiten geben. (Beifall bei den NEOS.)
23.08
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