Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 92

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Ich möchte jetzt auf einige Anträge eingehen, die im Sozialausschuss diskutiert wurden, und zwar zuerst auf jenen vom Team Stronach zur bedarfsorientierten Mindestsicherung. Dazu möchte ich erzählen, dass ich vor Kurzem auf der Armuts­konferenz in Salzburg war, die nicht nur ein Treffen ist von Menschen, die sich in den verschiedenen Institutionen mit von Armut gefährdeten Menschen beschäftigen, sondern an der auch sehr, sehr viele Betroffene teilnehmen, und zentrales Element dieser Armutskonferenz waren heuer die bedarfsorientierte Mindestsicherung und der völlig unzufriedenstellende Umgang damit und die Frage, wie es den Menschen eigentlich damit geht.

An dieser Stelle möchte ich Sie, Herr Minister, darauf hinweisen – aber Sie wissen es ja genauso wie ich –, dass es heuer beim Finanzausgleich eine neue Artikel-15a-Vereinbarung mit den Ländern gibt, wie die bedarfsorientierte Mindestsicherung umgesetzt wird. Ich kann Ihnen erzählen, dass ein Betroffener, der selbst am Podium war, gesagt hat – und Ex-Sozialminister Buchinger und Volksanwalt Kräuter waren derselben Meinung –, dass die Mindestsicherung so etwas wie eine föderale Sack­gasse ist, aus der wir, wenn wir nichts daran ändern, nicht herauskommen werden, dass sie nicht bei den Menschen ankommt und nicht hilft. Die BezieherInnen der Mindestsicherung werden aber immer mehr, genauso wie jene, die in diesem Land von Armut betroffen sind. Es sind in Österreich mittlerweile immerhin 1,5 Millionen Men­schen armutsgefährdet.

Dieser Betroffene am Podium hat auch erzählt, wie es ist, wenn man die Mindest­sicherung beantragen will. Und zwar: Nicht nur, dass die Mindestsicherung nur zwölf Mal ausgezahlt wird und nicht, wie eigentlich gedacht, 14 Mal, kennen sich die Menschen nicht aus, denn sie bekommen keine entsprechende Information, sie werden nicht begleitet, es wird ihnen keine Hilfe angeboten, teilweise verstehen die Beantragenden sogar die Formulare nicht, die ihnen vorgelegt werden, und es gibt keine Hilfe beim Ausfüllen derselben.

Da geht es um eine Gruppe  (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Ja, da gilt es an ganz vielen Schrauben zu drehen. Es sind leider sehr viele Betroffene. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Ja, an mir liegt es nicht, ich bin dabei, das zu unterstützen.

Es wird beklagt, dass das Vermögen, das miteingerechnet wird, viel zu gering an­gesetzt wird. Das heißt, dass die Menschen sehr, sehr schnell in die Mindestsiche­rung kommen. Und es wird beklagt, dass man so gut wie nichts dazuverdienen darf. Das heißt, die Einschleifung zwischen der Mindestsicherung und dem Wiedereinstieg in den Erwerbsprozess ist viel zu schlecht gestaltet. Dazu kommt noch, dass es viel zu niedrige Heizkostenzuschüsse gibt. – Das alles sind Probleme, die viele Betroffene haben.

Bei der Armutskonferenz hat der Volksanwalt, der auch mit am Podium saß, gemeint, dass der Zustand, wie die Mindestsicherung exekutiert und gehandhabt wird, unbe­friedigend ist. Und zwar: Es gibt zum Teil ganz viele Rechtswidrigkeiten, wie die Mindestsicherung einbehalten wird, und es gibt sehr unfreundliche Beamte. Das wird immer beklagt, auch bei der Volksanwaltschaft. Daher ersuche ich Sie, Herr Minister, sich, wenn man das jetzt neu verhandelt, genau anzusehen, wie es wirklich den Menschen geht, die eine Mindestsicherung bekommen, und was man tun kann, damit von Bregenz bis ins Burgenland alle die gleichen Ansprüche haben, eine gleich hohe Mindestsicherung bekommen – ausgenommen jene, die armutsgefährdet sind, denn bei denen hilft die Mindestsicherung, wie sie jetzt gestaltet ist, nichts.

Es gilt also, bei der Mindestsicherung, wie sie einmal geplant war und vielleicht auch ganz gut gedacht war, an vielen Schrauben zu drehen, damit sie wirklich so gestaltet


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