Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 111

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kungen auf dem Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger nach Maßgabe von Ausbildungsniveau, bisheriger Berufstätigkeit, angestrebter Berufstätigkeit und bran­chen­­spezifischer kurz-, mittel- und langfristiger Konjunkturprognose beinhalten. Ins­besondere sollen im Zuge dieser Maßnahmen auch die negativen Auswirkungen der EU-Ostöffnung für den Arbeitsmarkt nachhaltig korrigiert werden.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


11.48.33

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Kollegin Aubauer hat vorhin gesagt, die Zeiten, in denen man früher in Pension geht, müssen der Vergangenheit ange­hören. Das zeigt auch der vorliegende Sozialbericht auf. Wir haben in der Aktuellen Stunde gehört, dass es Bundesminister Hundstorfer sehr wohl gelungen ist, im Bereich der Sozialversicherung, oder der Pensionsversicherung im Speziellen, Maßnahmen einzuleiten, die dazu führen, dass das tatsächliche Pensionsantrittsalter auch in die richtige Richtung geht, indem es kontinuierlich ansteigt.

Aber ich bitte Sie, meine Damen und Herren, wirklich um eine sachliche Diskussion. Hören Sie doch alle miteinander endlich einmal damit auf, das Schauermärchen zu verbreiten, dass sich die ASVG-Pensionen so nicht mehr finanzieren lassen werden! Beim ASVG – das muss man einmal deutlich sagen – trifft es ausnahmslos wieder die Arbeiter und Angestellten, und ihr erzählt uns immer wieder, das können wir uns alle nicht leisten. – Das stimmt einfach so nicht!

Jetzt mache ich bewusst einen provokanten Vergleich: Bei den Beamtinnen und Beamten haben wir eine 45-jährige Übergangsfrist, die wir uns leisten können, bis die Pensionen an die der Arbeiter und Angestellten angeglichen werden. Und wenn man sich vor Augen hält, dass aufgrund des Belastungspakets der schwarz-blauen Regierung von 2003/2004 eine durchschnittliche Pension eines Arbeiters ohnehin nur mehr 1 170 € brutto im Monat beträgt, dann braucht man nicht Ängste zu schüren, dass dieser minimale Betrag nicht mehr finanzierbar wäre.

Das gleiche Spielchen, das Sie gerade vorhin, Frau Belakowitsch-Jenewein, gemacht haben, macht ihr immer wieder bei den Krankenversicherungsträgern. Faktum ist, dass die Mitglieder der Selbstverwaltung unserer Krankenversicherungsträger gute, ich sage sogar, hervorragende Arbeit machen. Sie tragen dafür Sorge, dass das Gesamtbudget der Krankenversicherungen von 15 Milliarden € fast zur Gänze bei den Versicherten ankommt, denn diesen Einnahmen stehen lediglich Verwaltungskosten von 2 Prozent gegenüber. Falls Sie den Bericht aufmerksam gelesen haben: Im Jahr 2013 ist sogar ein Gebarungsüberschuss von 215 Millionen € erreicht worden. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Wenn Bund, Länder und Sozialversicherungen im Zuge der Gesundheitsreform ver­suchen, gerade im ländlichen Raum – und ich sage das jetzt bewusst – rund um den Patienten ein neues Versorgungsnetz, eine bessere Struktur aufzubauen, die den Patientinnen und Patienten zugutekommt, zeigt das schon allein, dass wir auch in den Krankenversicherungsträgern regionale Strukturen brauchen – und keine unnötigen Zusammenlegungsdebatten. (Beifall des Abg. Ehmann.)

Was wir darüber hinaus brauchen, sind auch starke Interessenvertretungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und keine Zerschlagung, so wie NEOS es will, indem man sagt, man kürzt einfach von Jahr zu Jahr die Arbeiterkammerumlagen, denn gerade diese Einnahmen, die die Arbeiterkammern haben, gewährleisten, dass


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