Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 120

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rungsvorlage zuzuleiten, die eine frühere Anpassung des Frauenpensionsantrittsalters an das von Männern um vier Monate pro Jahr ab 2018 vorsieht.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pock, Kollegin und Kollegen betreffend verpflichtendes und tat­sächliches Pensionssplitting

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert dem Nationalrat ein Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein verpflichtendes Pensions­splitting vorsieht, wobei die erworbene Pensionsbemessungsgrundlage zweier Erwachsene, die finanziell und/oder pflegerisch für ein Kind/mehrere Kinder sorgen, gleich auf beide Partner_innen geteilt wird. Ein Opt-Out soll nur vorgesehen sein, wenn beide Elternteile sich einvernehmlich dafür entscheiden.“

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Ich bitte, da einen Unterschied zu machen. Wir sind konstruktiv, und ich bitte um eine Dis­kussion. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

12.05


Präsident Karlheinz Kopf: Die von Herrn Abgeordnetem Pock soeben eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend frühere Anhebung des Frauenpensionsalters

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2013-2014 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-138/470 d.B.)

Das reale Pensionsantrittsalter ist nach wie vor viel zu niedrig, um eine langfristige Sicherung des Pensionssystems zu gewährleisten. Wie die OECD in ihrem Pen­sionsbericht 2013 berichtet, ist das Alter, in dem Österreicher in den Ruhestand treten, das achtniedrigste in der OECD. Besorgniserregender ist die Erwerbsquote der Arbeit­nehmer_innen zwischen 55 und 64, die bei nur 43 % und somit deutlich unter dem OECD-Schnitt von 56% liegt. Hier zeigt sich deutlich, dass in Österreich die Erwerbs­quote durch Frühpensionierungen gedrückt wird.

Die frühzeitige Anhebung des Pensionsantrittsalters von Frauen kann diesem Trend in der Beschäftigungsquote von älteren Menschen entgegenwirken und damit das Pen­sionssystem entlasten. Eine Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters hat nicht nur positive Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit des Pensionssystems, sondern auch eine wesentliche arbeitsmarkt- und frauenpolitische Dimension. Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt einfach früher „alt“ als ihre männlichen Kollegen: Ihr Pensionstermin liegt nämlich 5 Jahre näher. Das hat mehrere negative Auswirkungen für Frauen am


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