Arbeitsmarkt: Einerseits geht es um Aufstiegschancen, andererseits um Weiterbildungsmöglichkeiten.
Eine Frau ist im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen wesentlich früher am Ende ihrer persönlichen Karriereleiter angelangt. Sie versäumt viele Karriereschritte, die typischerweise oft gegen Ende der Berufslaufbahn noch erfolgen. Hier kann eine Anpassung des Pensionsantrittsalters gewährleisten, dass Frauen bis zum Schluss ihrer Erwerbstätigkeit in einem fairen Wettbewerb mit ihren männlichen Kollegen stehen.
Um überhaupt einen solchen Wettbewerb ermöglichen zu können, müssen auch die Weiterbildungsmöglichkeiten die gleichen sein, doch auch hier zeigt sich eine weitere Schieflage. Für Unternehmen ist es einfach weniger attraktiv, ältere weibliche Arbeitnehmerinnen weiterzubilden, weil die Investition dem Unternehmen weniger lange zur Verfügung steht. Ein wesentlicher Faktor, um am Arbeitsmarkt gegenüber männlichen Kollegen bestehen zu können, wird Frauen dadurch verwehrt und eine Möglichkeit zu mehr Chancengleichheit wird verpasst.
Wie die EU-Kommission in ihrem Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ hervorhebt, ist eine sofortige Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters nötig – ohne Verzögerungen.
Die bereits beschlossene Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters ab 2024 findet nicht nur viel zu spät statt, sondern auch viel zu schnell, sodass eine übermäßige Belastung des Arbeitsmarktes zu erwarten ist, da dieser nicht auf den starken Anstieg des Arbeitskräftepotenziales vorbereitet ist. Auch AMS-Vorstand Johannes Kopf sieht Gefahren in einer zu schnellen und zu späten Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters. Hervorzuheben sind zudem die gesamtwirtschaftlich positiven Folgen, denn wie internationale Erfahrungen zeigen, entstehen durch solche Maßnahmen nicht nur mehr Jobs, sondern auch das Wirtschaftswachstum steigt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine frühere Anpassung des Frauenpensionsantrittsalters an das von Männern, um vier Monate pro Jahr ab 2018, vorsieht.“
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen
betreffend verpflichtendes und tatsächliches Pensionssplitting
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2013-2014 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-138/470 d.B.)
Mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz 2005 wurde die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings eingeführt. Damit kann derjenige Elternteil, der sich nicht der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, für die ersten vier Jahre bis zu 50 Prozent
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