Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 155

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.) Und wir wollen nicht, dass sie nur im Geheimen in Moscheevereinen verbreitet werden.

In Österreich gibt es 460 dieser Moscheevereine. Wie das Kultusamt die alle kontrol­lieren will, das ist mir schleierhaft. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Genau diese Moscheevereine sollen in Kultusgesellschaften umgewandelt werden, die ihre Glaubensgrundlagen offenlegen und daher besser kontrolliert werden können. Aber beim genauen Hinschauen sieht man, dass es auch hier ein Hintertürl gibt und schlicht eine einfache Umbenennung des Vereins notwendig ist, und schon kann er weiter bestehen bleiben. Dieses Hintertürl haben natürlich die Vereine auch gleich entdeckt, und bereits am 14. Februar haben bosnische und türkische Vereine inklusive der ATIB und der Millî Görüş in einer gemeinsamen Sitzung beschlossen, dass sie sich im Bedarfsfall umbenennen werden.

Das alles findet unter der Dachorganisation der IGGiÖ statt. Das ist die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich, mit der Sie, meine Herren Minister, dieses Islamgesetz jahrelang, wie wir gerade gehört haben, verhandelt haben. Diese IGGiÖ unterhält keine einzige Moschee in Österreich. (Abg. Strache: Glaubensgemeinschaft ohne Kirche!) Sie hat in der Vergangenheit nie den Antrag auf Anerkennung gestellt und musste daher nie ihre Glaubensgrundsätze offenlegen. (Abg. Kickl: Das wird nachgereicht!)

Derzeit prüft der Verfassungsgerichtshof sogar, ob diese IGGiÖ überhaupt eine Rechtsgrundlage hat. Wir sind der Meinung, dass die rechtliche Grundlage der IGGiÖ vom Verfassungsgerichtshof nachgewiesen werden muss, bevor man im Gesetz weitere Kompetenzen für die IGGiÖ einräumt. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Auch wir wollen, dass dieses Gesetz in den entsprechenden Gremien noch einmal diskutiert wird, und deshalb verlangen wir die Rückverweisung in den Verfassungs­ausschuss. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Ein weiterer Punkt, auf den ich noch kurz eingehen möchte, betrifft die Lebensmittel­vorschriften für Muslime, die Halal. Gemäß Islamgesetz sollen Religionsgesellschaften nun das Recht erhalten, in Österreich die Herstellung von Fleischprodukten und ande­ren Nahrungsmitteln gemäß ihren Vorschriften zu organisieren.

Wir widersprechen auch hier. Das soll unserer Meinung nach nur dann möglich sein, wenn ein entsprechender Gewerbeschein dafür vorliegt und wenn österreichische Gesetze eingehalten werden, nämlich die Gewerbeordnung, Hygienevorschriften und Tierschutz. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich bringe dazu folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Dr. Lintl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Halal-Zertifizierungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, erforderliche rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um explizit festzuhalten, dass die Ermächtigung der Religionsgesellschaften in Österreich betreffend der Organisation über die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihrer innerreligionsgesellschaftlichen Vorschriften


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite