Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 159

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Es ist keine Antwort auf die terroristischen Attentate in Paris, sondern es ist ein Gesetz, das die äußeren Rechtsverhältnisse dieser Religionsgesellschaft regeln soll. Da sollten wir uns an und für sich alle einig sein. Wir haben ja gehört, das Gesetz ist über Jahre behandelt worden. Das heißt, es kann rein zeitlich gesehen schon einmal gar keine Antwort darauf sein.

Dann verstehe ich nicht, dass der Kollege Wittmann hier in Richtung FPÖ sagt, man solle nicht alle in einen Topf werfen. Das sehe ich auch so, aber dann verstehe ich nicht, warum Sie unter anderem genau das in diesem Gesetz tun. Die Frage des Generalverdachts ist ja schon angesprochen worden. In diesem Gesetz steht, dass staatliches Recht vor religiösem Recht steht. Das ist etwas, was grundsätzlich ganz logisch ist. Wir schreiben hinein, dass die Religionsgesellschaft nur dann anerkannt werden darf, wenn sie eine positive Grundeinstellung gegenüber Staat und Gesellschaft hat. Auch das ist etwas, was ganz klar ist. Das ist in unserem Rechtsstaat so.

Herr Klubobmann Lopatka hat richtig gesagt, das stand ja früher auch drinnen. Das steht auch im Anerkennungsgesetz. Jetzt merke ich zwei Sachen an. Erstens: Nur weil es früher drinnen stand, heißt das nicht, dass es jetzt immer noch richtig ist, dass man es extra hineinschreiben muss. Und zweitens: Sie haben sich die Antwort bereits selbst gegeben, denn es steht ohnehin im Anerkennungsgesetz. Insofern muss ich es nicht explizit auch noch in dieses Gesetz hineinschreiben.

Es gibt noch ganz andere Aspekte in der Stellungnahme der OSZE zum Beispiel. Die hat klar kritisiert, dass man das Thema „Versammlungsfreiheit“ und das Verbot von etwaigen Versammlungen hineinschreibt. Das steht im Israelitengesetz übrigens auch, aber das ist nicht notwendig, weil das klar so im Gesetz steht. Jedes Mal, wenn man solche Dinge extra hineinschreibt, dann stellt man natürlich alle Muslime unter einen Generalverdacht, und das sollten wir gerade in dieser sehr aufgeheizten Stimmung, die ja momentan herrscht, jedenfalls nicht tun. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Ganz unabhängig davon gibt es aus meiner Sicht bei dem Gesetz auch noch viele verfassungsrechtliche Probleme. Das Thema der Auslandsfinanzierung wurde schon angesprochen. Es ist in Österreich so, dass der Gleichheitssatz besagt, dass wir alles, was gleich ist, auch gleich behandeln sollten. Jetzt gibt es aber dieses Verbot der dauerhaften Auslandsfinanzierung für andere Religionsgesellschaften nicht. Herr Minister Ostermayer! Ich habe Sie oft gefragt, wo Sie das herauslesen. Ich habe bis heute keine Antwort darauf bekommen.

Das heißt, wir würden hier unterschiedliche Religionsgesellschaften unterschiedlich behandeln. Jetzt nehme ich einmal an, dass das nicht dem Gleichheitssatz wider­spricht, aber dann verstehe ich nicht, weil Ihre Intention – und die teilen wir hier alle – ist ja, dass wir keine dauerhafte Finanzierung der Islamischen Religionsgemeinschaft aus dem Ausland haben wollen, wieso Sie in die Erläuterungen explizit hinein­schreiben, wie man das Ganze umgehen kann. Wir haben schon von den Stiftungs­konstruktionen gehört. Ich verstehe das nicht, das macht keinen Sinn. Das Ziel hätten, glaube ich, alle hier geteilt, aber Sie schreiben hier explizit hinein, wie man das um­gehen kann.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die vereinsrechtliche Problematik. Einerseits haben wir ein Problem mit dem Grundrecht, nämlich dass die Vereinsfreiheit gilt, und andererseits – auch das ist ja hier wieder die Intention –, dass man alle, die jetzt als Verein organisiert sind, in der entsprechenden Religionsgesellschaft quasi unterbringt. Jetzt gibt es da aber das Problem im Islam, dass viele unterschiedliche Strömungen existieren, und all jene Vereine, die sich eben da nicht unterordnen wollen, werden jetzt, wie wir vorhin gehört haben, den Namen ändern. Ich glaube, sie werden eher den Zweck ändern, und


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