Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 161

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den ALEVI; also beide derzeit anerkannten Religionsgesellschaften islamischen Glaubens.

Dass es übrigens neben der IGGiÖ auch die ALEVI, die Islamisch Alevitische Glaubensgemeinschaft, als anerkannte Religionsgesellschaft gibt, weil das auch immer so im Raum steht, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Es hat dann Bestre­bungen gegeben – sie kennen die ganze Diskussion vielleicht –, die IGGiÖ wollte ein eigenes Gesetz. Wir haben erklärt, dass das nicht möglich sei, weil es zwei anerkannte Religionsgesellschaften gebe, und haben daher diese Teilung im Gesetz vorgenom­men.

Wir – mit „wir“ meine ich jetzt immer auch meinen Kollegen Kurz, das Kultusamt und viele andere – haben einen sehr intensiven Dialog gepflogen, in dem wir aber auch unsere Grenzen dargestellt haben. Und eine dieser Grenzen war das Thema der Auslandsfinanzierung. Jetzt fragen Sie: Wirkt das überhaupt? – Also ich verweise nur auf die heutigen Stellungnahmen, die es sowohl von der Türkei als auch von ATIB gegeben hat, die genau diesen Punkt intensiv kritisieren. Sie würden ihn wohl nicht kritisieren, wenn sie der Meinung wären, dass das wirkungslos ist.

Zum Herrn Klubobmann Strache – es ist schade, dass er jetzt nicht da ist, weil ich es ihm gerne persönlich gesagt hätte (Abg. Korun: Das sind wir von ihm gewohnt!), aber das erlebe ich ja ab und zu, dass dann die Anwesenheit nicht gegeben ist, wenn man die Antwort hören kann –: Das war die radikalste Themenverfehlung zum Islamgesetz, die ich in der gesamten Diskussion miterlebt habe. Es war bisher allen klar, dass wir über ein Religionsgesetz reden. Auch die verfassungsrechtliche Grundlage meiner Zuständigkeit, dass ich für Religionsrecht zuständig bin, trägt dazu bei.

Wir haben das Ziel gehabt, ausgehend vom Dialogforum Islam – dazwischen ist es ein bisschen eingeschlafen, ich bin dann im März zuständig geworden –, dass wir den Dialog so intensivieren, dass wir möglichst rasch zu einem Ergebnis kommen, das auch entsprechend breit getragen werden kann.

Es ist allen klar gewesen, dass wir über Religionsrecht reden, dass wir nicht über Schulrecht reden; diese Diskussion hatten wir auch schon mit Herrn Abgeordnetem Walser. Das ist eine andere Materie. Wir reden nicht über ein Polizeigesetz, wir reden nicht über ein Sicherheitsgesetz, wir reden nicht über ein Terrorismusgesetz. Dafür gibt es andere gesetzliche Materien, wo das geregelt ist, wo wir zum Teil auch Nach­schärfungen vorgenommen haben. Das Verbot von Terrorismus gilt zum Beispiel unabhängig davon, ob eine Religion missbraucht wird, welche Religion missbraucht wird; das ist eine generelle Regelung.

Thema Islamischer Staat: Es hat ja auch manche gegeben, die gefragt haben, ob es sinnvoll ist, in der jetzigen Phase das Islamgesetz zu beschließen. Wir waren uns mit den Glaubensgemeinschaften einig, dass wir uns im Gesetzgebungsprozess nicht davon abhalten lassen dürfen oder dass wir den Gesetzgebungsprozess nicht danach richten, ob irgendwelche wahnsinnigen terroristischen Taten vollbracht werden oder nicht, genauso wie wir uns beziehungsweise Sie als Gesetzgeber sich nicht davon abhalten lassen können, wenn jemand eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einbringt. Wenn wir darauf Rücksicht nehmen würden, dann kann jeder Gesetz­gebungs­vorgang unterbrochen werden, abgebrochen werden, verzögert werden, indem irgendwer eine Verfassungsbeschwerde einbringt, zum Beispiel indem jemand behauptet, die IGGiÖ sei keine anerkannte Religionsgemeinschaft. Der Verfassungs­gerichtshof hat dem übrigens auch keine aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Was wir nach einem intensiven Dialog gemacht haben, ist, dass wir das Gesetz aus dem Jahr 1912, bei dem wir alle der Meinung waren, es regelt bestimmte Bereiche nicht mehr in einer Form, wie wir es rechtsstaatlich gewöhnt sind, wie sie geregelt


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