Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 162

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werden sollten – ursprünglich gab es den Wunsch, dieses Gesetz nur zu novellieren –, jetzt neu fassen und auf bestimmte Entwicklungen, die es in den letzten 103 Jahren gab, Rücksicht nehmen. Da gehören der Schutz des Namens, der Schutz der Reli­gions­gemeinschaft dazu, und deshalb gibt es auch bestimmte Anerkennungs­voraus­setzungen, deshalb gibt es bestimmte Vorgaben, was sozusagen im Inneren geregelt werden muss, statutarisch, und was nach außen hin geregelt werden muss. Da gehört auch die Vorgabe dazu, dass eine in der Amtssprache Deutsch verfasste Lehre vorzu­legen ist, eine Interpretation der Rechtsquellen und der religiösen Quellen vorgenom­men werden muss.

Es gab nie die Diskussion, dass es einen Einheitskoran auf Deutsch geben muss. (Abg. Kickl: Ach ja?! Aber der Kurz erklärt das später!) Das gibt es auch praktisch gar nicht. Wer Details dazu nachlesen will: Heute gab es im „Standard“ ein Interview mit einem Wissenschaftler, der erklärt hat, dass die Sprache des Korans sehr unbestimmt, poetisch ist, und eigentlich stellt sich immer die Frage, wie er interpretiert wird. Die Interpretation der Rechtsquellen – das ist die Darstellung der Lehre – haben wir auch verlangt. Ansonsten treffen wir Regelungen zur Ausbildung der Imame, also ein islamisch-theologisches Studium, bis hin zur Seelsorge in Gefängnissen, in Spitälern, beim Bundesheer.

Ich möchte abschließend noch allen danken, die sehr intensiv, sehr konstruktiv bei all den Diskussionen, die es zwischendurch auch aufgrund von, wie ich meine, Kommunikationsproblemen innerhalb der Glaubensgemeinschaft gab, mitgearbeitet haben. Ich danke dem Chef des Kultusamtes Mag. Henhapel, dem Integrationsminis­terium, meinem Kollegen Kurz, den Glaubensgemeinschaften, Religionsgemein­schaf­ten, dem Verfassungsdienst, der sich noch einmal sehr genau angeschaut hat, ob das verfassungsrechtlich okay ist. Wir haben das ja auch im Hearing gehört, das es inzwischen gegeben hat. Selbstverständlich bedanke ich mich auch bei den Mitar­beitern und Mitarbeiterinnen in unseren Kabinetten. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Kurz zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.14.15

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Ostermayer! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf anschließen an Minister Ostermayer und gleich einmal festhalten, dass ich der Meinung bin, dass das Islamgesetz ein sehr wichtiger Schritt für uns ist, für das Zusammenleben in Österreich. Es ist auch eine Gelegenheit für den Islam, sich in Österreich selbständig, ohne Bevormundung und ohne Druck aus dem Ausland entwickeln zu können. Es darf in Österreich kein Widerspruch sein, selbst­bewusster Österreicher und gleichzeitig gläubiger Moslem zu sein, und das war auch stets die Intention hinter diesem Gesetz.

Ich möchte einleitend, da das heute auch Teil der Diskussion war, klar festhalten, dass das Gesetz keine Reaktion auf den Terror sein kann und auch nicht sein darf. Wir haben mit der Arbeit an diesem Gesetz vor drei Jahren begonnen, haben ein Jahr lang im Dialogforum Islam mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft eine Punktuation erarbeitet, haben diese danach gemeinsam mit Minister Ostermayer in einen Gesetz­entwurf gegossen, haben daraufhin viele, ich möchte fast sagen, unzählige Dis­kussionsrunden mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft und auch mit der Islamisch Alevitischen Glaubensgemeinschaft gehabt, bis wir zu einem Entwurf gekommen sind, der durch den Ministerrat gegangen ist und der heute dem Parlament vorliegt.

 


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