Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 163

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Aus meiner Sicht regelt dieses Gesetz ganz klar Rechte und auch Pflichten der Muslime in Österreich, und es versucht, bei Fehlentwicklungen, die wir auch in Öster­reich erleben, gegenzusteuern.

Die Rechte sind schon angesprochen worden, auch die Pflichten sind angesprochen worden; ich darf vielleicht noch auf die Fehlentwicklungen eingehen. Die Imame aus dem Ausland, aber auch die dauerhafte Finanzierung aus dem Ausland sind eine Möglichkeit, nicht nur religiös Einfluss zu nehmen und nicht nur Abhängigkeiten zu schaffen, sondern sie sind auch eine Möglichkeit, um gesellschaftspolitisch in Öster­reich Einfluss zu nehmen. Ich glaube, es ist legitim, dass wir versuchen, da gegenzusteuern, dass wir mit diesem Gesetz einen Schritt setzen, um diesen Einfluss zurückzudrängen.

Es haben einige angesprochen, dass es falsch wäre, hier gegenzusteuern, oder dass es eine Ungleichbehandlung der islamischen Religion in Österreich ist. Ich glaube, von Ungleichbehandlung kann man nur sprechen, wenn die Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen die gleichen sind. Wir haben in den anderen Religionen weder die Prediger, die aus dem Ausland in Massen nach Österreich geschickt werden, Ange­stellte anderer Regierungen sind, noch haben wir Auslandsinvestitionen und dauer­hafte Unterstützungen, wie das beim Islam in Österreich der Fall ist.

Es gibt also hier eine Problemstellung, die mit der Problemstellung in anderen Religionen keineswegs vergleichbar ist, und insofern tue ich mir auch schwer mit diesem stetigen Vorwurf der Ungleichbehandlung, denn unsere Verfassung ist da eigentlich sehr klar. Wir haben in Österreich eine Trennung von Staat und Religion. Es wäre nach unserer Verfassung nicht möglich, dass die Regierung direkt einen Priester anstellt und bezahlt, damit er in Österreich tätig ist. Es ist nicht möglich, dass Angela Merkel einen Pastor oder eine Pastorin anstellt, nach Österreich schickt und hier bezahlt. Insofern ist es auch legitim, dass wir sagen, wir wollen keine Imame, die Angestellte anderer Regierungen aus dem Ausland sind, die hier in Österreich predigen und tätig sind.

Da gibt es keine Ungleichbehandlung, sondern da entspricht dieses Gesetz meiner Meinung nach dem, was in unserer Verfassung schon vorgesehen ist, nämlich eine Trennung von Staat und Religion und auch die Selbsterhaltungsfähigkeit der jeweiligen Religionsgemeinschaften. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

Herr Abgeordneter Scherak, du hast angesprochen, dass das gleichheitswidrig sei. – Ich teile diese Bedenken nicht, denn die Rahmenbedingungen sind hier schlicht und ergreifend andere, und wenn wir beobachten, dass zum Beispiel heute die türkische Religionsbehörde massiven Widerstand zeigt und massive Kritik an diesem Gesetz übt, dann merken wir, dass wir da einerseits einen wesentlichen Punkt getroffen haben, dass manche um ihren Einfluss, den sie in der Vergangenheit nehmen konnten, fürchten, aber wir merken andererseits auch, dass es diese Phänomene bei anderen Religionen so schlicht und ergreifend nicht gibt.

Frau Abgeordnete Korun hat angesprochen, dass sie fürchtet, dass die Muslime unter einen Generalverdacht gestellt werden. – Ich meine, man muss mit der Opferrolle sehr vorsichtig sein, denn sie ist einfach und sie ist genauso falsch, wie Musliminnen und Muslime ständig pauschal als Täter zu verurteilen.

Wir haben in Österreich seit 1912 ein Islamgesetz, das vorsieht und das klar regelt, dass das staatliche Recht Vorrang hat. (Abg. Korun: Das gilt sowieso!) Ich halte es für absolut legitim, wie im Bekenntnisgemeinschaftengesetz auch, diesen Vorrang des nationalen Rechts auch wirklich hineinzuschreiben. (Abg. Korun: Im Konkordat steht es nicht drin!)

 


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