heißt, wir beschließen heute ein Gesetz, das sozusagen dadurch aufschiebend bedingt ist, dass die IGGiÖ überhaupt erst einmal ihre Grundlagen vorlegt.
Wir haben bisher keine Glaubensgrundlagen der IGGiÖ bekommen. Seit 2012 wird angeblich mit den Vertretern dieser Gemeinschaft verhandelt, aber bis heute haben wir keine Glaubensgrundlagen. Wir wissen nicht, wie viele Mitglieder sie wirklich hat. Es gibt dort Wahlen, aber diese Wahlen finden mit Wahlmännern statt, bei denen ein Vereinsobmann 400 Stimmen abgibt und Ähnliches. Wir wissen nicht, wie viele Mitglieder sie hat, wir wissen nicht, wie man Mitglied wird und wie man austritt.
Sie wollen heute ein Gesetz beschließen, das diese Religionsgesellschaft IGGiÖ regelt, und geben ihr dann bis 31. Dezember 2015 Zeit, diese Dinge nachzureichen. Das ist doch absurd! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl.)
Das ist so, wie wenn ich jemandem ein Kfz-Kennzeichen gebe und sage, er muss dann nachträglich das Auto kaufen und die Papiere nachreichen. Wenn er das bringt, dann ist alles schön und gut, wenn nicht, habe ich ihm halt das Kennzeichen gegeben. So ist das mit diesem Gesetz.
Warum müssen wir das heute beschließen? Welche Dringlichkeit besteht? Lassen wir uns diese Dinge doch zuerst einmal vorlegen, und dann beschließen wir ein Gesetz, in dem eine Religionsgesellschaft begründet wird, die alles vorgelegt hat.
Man sieht schon, wie hier vorgegangen wird. Ich weiß nicht, ob die Abgeordneten in den Reihen von SPÖ und ÖVP überhaupt wissen, was sie heute machen. Deswegen bitte ich, hier ganz in Ruhe zuzuhören und sich das allenfalls noch einmal anzuschauen. (Abg. Rädler schüttelt den Kopf.) – Sie wissen es nicht, ich habe es mir gedacht. (Beifall bei der FPÖ.)
Der zweite Punkt ist der Vollzug. (Abg. Rädler: Das ist eine Fehlinterpretation!) – Nein, das steht definitiv drinnen! Also das ist keine Fehlinterpretation, das werden Sie sich sicherlich gleich erklären lassen. (Abg. Rädler: Nein: Ihre von mir!)
Zweiter Punkt: Die Religionsausübung findet, das wurde heute schon gesagt, in den Vereinen statt. Es gibt etwa 460 Vereine, in denen die sehr heterogene muslimisch-islamische Religionsausübung stattfindet. In diesem Gesetz ist jetzt Folgendes festgelegt, und ich zitiere das bewusst wörtlich:
„Vereine, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre einer Religionsgesellschaft nach diesem Bundesgesetz besteht (),“ – und so weiter – „sind (...) aufzulösen“. – Also Vereine, die von dieser Religionsgesellschaft, deren Glaubensgrundlagen wir bis heute nicht kennen, umfasst sind, werden aufgelöst.
Wie bitte wird das geprüft und vollzogen? – Wir haben extra im Innenministerium nachgefragt, ob geklärt ist, wie das geprüft werden soll, und haben die Antwort bekommen: nein. Wie läuft eine solche Prüfung ab? – Vereinsbildung ist eines der Grundrechte in Österreich. Jetzt haben sich also Vereine gebildet, und diese Vereine werden gefragt, welche Religionslehre sie ausüben. Wie kann ich das einem Verein abverlangen? (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Selbst wenn ich es kann, prüft dann die Vereinsbehörde, ob die Glaubensgrundsätze dieses Vereins mit der IGGiÖ übereinstimmen? (Abg. Strache: Die aber nicht vorhanden ist!) Ich glaube, es wissen einige hier, wie das abläuft und wer dort in der Vereinsbehörde tätig ist. Das sind nämlich keine Religionswissenschafter, aber diese Menschen sollen jetzt klären, ob das, was der Verein an Religionsausübung macht, in der IGGiÖ vollzogen ist. – Das ist doch völlig unsinnig, das funktioniert im Vollzug nicht! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl.)
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