Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 167

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Selbst wenn die Vereinsbehörde meint, ihre Mitglieder sind so weit Religions­wissenschafter, dass sie das feststellen können: Gehen unsere Behörden dann wirklich her und lösen religiöse Vereine in Österreich auf? – Das schaue ich mir noch an, ob sich das unsere Behörden trauen, wenn dann erst recht Kritik aus dem Ausland oder sonst irgendwoher kommt.

Das ist von vorne bis hinten – mit Verlaub – nicht durchdacht. Das macht ja auch nichts, man kann ja Fehler machen. Deswegen haben wir diese ja aufgezeigt, und wir sind auch gerne bereit, hier zu helfen, es besser zu formulieren. Heute ist aber kein Zeitpunkt, ein derartiges Gesetz zu beschließen, bei dem, wie gesagt, die Dringlichkeit überhaupt nicht zu erkennen ist, bei dem die Grundlagen für die Religionsgesellschaft, die heute begründet werden soll, noch nicht vorliegen, außerdem der Vollzug völlig unklar, meines Erachtens überhaupt nicht möglich ist. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl.)

Wir brauchen überhaupt keine weitere polemische oder sonstige Diskussion. Wir brauchen das nicht zu überhöhen. Das ist kein Exportschlager, sondern es wäre unter Umständen sogar geradezu peinlich, wenn sich dann herausstellt, dass keine Vereine in Österreich aufgelöst wurden, dass mit dem Gesetz nichts erreicht wurde und dass es die IGGiÖ vielleicht gar nicht schafft, ihre Grundlagen vorzulegen. Mit so einer Angelegenheit gehen wir nach außen, mit einem Gesetz, das heute nicht reif ist, überhaupt beschlossen zu werden. Das ist wirklich falsch!

Daher kann ich nur wieder dafür plädieren: Geben wir dieses Gesetz zurück in den Verfassungsausschuss, klären wir diese Punkte, lösen wir diese Fragen – es gibt noch viele andere, ich habe nur bewusst diese zwei allerwesentlichsten aufgegriffen –, und dann machen wir vielleicht ein sinnvolles Gesetz! Dann sind wir sicherlich auch dabei. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl. – Abg. Jarolim: Bei der Rede bist du total im Hintergrund gestanden, so unsachlich war sie! – Abg. Strache: Der Herr Sachpolitiker Jarolim!)

14.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


14.32.36

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bei so vielen sensiblen und heiklen Gesetzes­materien gelingt es auch bei dieser Angelegenheit sehr, sehr schwer, ohne Polemik auszukommen.

Eines der Probleme ist, dass man einen unterschiedlichen Zugang zu diesem Gesetz hat. Ich glaube, Kollege Gerstl hat es ja schon angesprochen: Wenn man hier über das Thema Sicherheit reden würde, was überhaupt nichts mit dem Religionsgesetz zu tun hat, säße ein ganz anderes Regierungsmitglied da. Ich ersuche also wirklich inständig, dass wir versuchen, bei den Gesetzesmaterien, wo wir gerade in einem Gesetzge­bungsprozess sind und heute hier die Beschlussfassung vornehmen, sachlich, ohne ununterbrochen zu polarisieren und unnötigerweise hier Ängste hervorzurufen, die Diskussion zu führen.

Ich denke, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass dieses Gesetz im Interesse des gesamten Staates liegt, und ich glaube – Frau Kollegin Korun, seien Sie nicht böse –, wenn man drei Jahre lang diskutiert, lange bevor wir die anderen Diskussionen über Terror hier geführt haben, kann man doch nicht sagen, dass das Gesetz überhastet oder zu schnell zustande gekommen ist oder die Diskussion zu kurz war. Es gab drei Jahre Diskussion auf breitester Basis! (Abg. Korun: Ich habe nichts von überhastet gesagt! Sie verwechseln mich!)

 


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