Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 168

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Ich bin ja froh, dass Sie gesagt haben, es sind viele gute Dinge dabei, denn ich glaube, dass es notwendig ist, jenen, die sich ganz einfach zu unserem Staat, zu unserem Rechtsbestand bekennen, die Möglichkeit gibt, hiermit eine klare Abtrennung vorzu­nehmen. (Abg. Korun: Sie reden immer von „uns“ und „denen“! Die gehören doch hierher!) Ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir wirklich von einem Religions­gesetz reden. Wir sind jetzt nicht im Sicherheitsbereich. Gerade ich sage das ganz bewusst, denn solche Fragen müssen wir woanders regeln und haben wir auch schon geregelt.

Als wir die ersten Maßnahmen im letzten Jahr hier beschlossen haben, haben viele gelächelt. Dann hat man gesehen, dass diese Bundesregierung und dieses Haus zeitgerecht richtige Beschlüsse gefasst haben – und das ist wichtig, meine ich.

Ich möchte hier heute noch einen Abänderungsantrag einbringen, damit man sieht, dass man auf alle eingegangen ist und die Diskussion geführt hat.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (446 der Beila­gen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften erlassen wird (469 der Beilagen):

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

„In § 24 Abs. 4 wird der Klammerausdruck ‚(Rechtsschule)‘ durch den Klammer­ausdruck ‚(Rechtsschule, Glaubensströmung)‘ ersetzt.

In § 31 Abs. 3 wird das Datum ‚31.12.2015‘ durch das Datum ‚1. März 2016‘ ersetzt.“

Begründung

Zu Z. 1.:

Durch die Änderung wird auf die unterschiedliche Begriffsverwendung, insbesondere im Bereich der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft, eingegangen.

Zu Z. 2.:

Durch diese Änderung wird die Frist zur Auflösung der Vereine an die Frist zur Anerkennung der Statuten gemäß der im Ausschuss geänderten Fassung des Abs. 2 angepasst.

*****

In all diesen Detailfragen hat man hier auch mit den Betroffenen Konsens erzielt. Im Rahmen der Gesamtbeurteilung lade ich Sie wirklich ein, Ihre Schritte noch einmal zu überlegen, ob Sie diesem Gesetz nicht doch Ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


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