Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 169

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14.36.30

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir tun gut daran, so ein Gesetz möglichst unaufgeregt – Herr Kollege Strache, das geht vor allem in Richtung Freiheitliche Partei – und sachlich zu diskutieren. Ein Religions­gesetz ist ein Religionsgesetz und kein Antiradikalisierungsgesetz. Wir müssen das also auch unter dem Gesichtspunkt einer Linie sehen, die wir seit einigen Jahren hier in diesem Hohen Haus verfolgt haben – eine Linie von Religionsgesetzen.

Es sind etliche Argumente hier genannt worden; ich möchte auf einen ganz speziellen Aspekt etwas genauer eingehen, von dem Herr Minister Ostermayer nicht überzeugt war. (Bundesminister Ostermayer kehrt zurück in den Sitzungssaal.) – Oh, er kommt gerade rechtzeitig! Herr Minister, ich kann dir vielleicht ein bisschen weiterhelfen, was dein Unverständnis anbelangt, warum wir in diesem Gesetz den Religionsunterricht (Ruf bei der FPÖ: Welchen?) für so wichtig erachtet haben.

Du hast gesagt, dass das eine andere Materie sei, dass der Religionsunterricht im Religionsunterrichtsgesetz behandelt und gut aufgehoben sei. Das ist natürlich richtig. Ich darf aber daran erinnern, dass wir bei anderen Gesetzen, die ich vorhin genannt habe – das Israelitengesetz, beispielsweise –, sehr wohl sehr genau auf den Religions­unterricht eingegangen sind. Das Israelitengesetz beispielsweise besteht aus zehn Paragraphen. Ein eigener Paragraph ist dort dem Religionsunterricht gewidmet, gerade weil er so wichtig ist.

Wenn wir uns jetzt die Situation im Bereich des islamischen Religionsunterrichts anschauen, dann, glaube ich, liegt auf der Hand, dass wir da große Probleme haben. Das sind Probleme, die wir eigentlich in den letzten Jahren – leider ist das ein längerer Zeitraum, auf den ich hier verweisen muss – immer wieder von grüner Seite aufge­griffen haben.

Ich darf an unsere Kritik an Religionsbüchern erinnern, in denen der Märtyrertod verherrlicht wird – also wahrlich kein Lesestoff für österreichische Schülerinnen und Schüler. Ich darf an den Vorfall in Graz erinnern, wo es mutige Schülerinnen und Schüler waren, die an diesem Religionsunterricht teilgenommen und gesagt haben: So geht es nicht! Sie haben gesagt, sie wenden sich ganz massiv gegen das, was ihnen ihr Religionslehrer da zum Besten gibt, nämlich die Rechtfertigung von Gewalt bei Beleidigung der Religion. Das haben die Schülerinnen und Schüler aufgedeckt!

Der Direktor der Schule hat vorbildlich gehandelt. Die Schulbehörde hat anschließend ebenfalls vorbildlich gehandelt. Das zentrale Problem ist nur: Durch staatliche Institu­tionen wäre dieser Fall nie aufgedeckt worden. Der zuständige Inspektor war kurz vorher noch in dieser Schule und hat überhaupt nichts festgestellt. Vielleicht hätte er sich ein bisschen mit den Schülerinnen und Schülern befassen sollen, vielleicht hätte er sie fragen sollen. Ich bin überzeugt, er wäre zu einigen Erkenntnissen gekommen.

Also es gibt sehr wohl spezifische Problemstellungen, gerade in diesem Bereich, und wenn wir ein Gesetz machen, dann müssen wir natürlich auf diese spezifischen (Bundesminister Ostermayer: Sie sprechen von Verwaltungsproblemen, die dieser !) – Das ist auch ein Verwaltungsproblem, ganz sicher, aber gerade du hast betont, dass wir mit diesem Gesetz auf spezifische Problemlagen eingehen wollen. Und warum nehmen wir hier genau diesen Bereich des Religionsunterrichts aus? Das verstehen wir nicht, und das ist für uns ein ganz wesentlicher Grund, warum wir hier die Zustimmung heute nicht geben können.

Ich darf auch noch auf ein, zwei andere Punkte ganz kurz zumindest eingehen. Es wurde das Thema Generalverdacht bereits angesprochen, und es wurde zurückge­wiesen, dass mit diesem Gesetz ein Generalverdacht ausgesprochen werde.

 


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